# taz.de -- Strafgerichtshof bestätigt Freilassung: Ängste der FDLR-Opfer ignoriert
       
       > Der Internationale Strafgerichtshof lehnt einen Einspruch gegen die
       > Freilassung des ruandischen FDLR-Führers Mbarushimana ab. Opfer äußerten
       > ihre Sorge um Zeugen.
       
 (IMG) Bild: Beweise unzureichend: Callixte Mbarushimana hinter seinen Anwälten beim Vorverfahren.
       
       BERLIN taz | Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag bleibt dabei:
       Callixte Mbarushimana, Exekutivsekretär der im Kongo kämpfenden ruandischen
       Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), kommt frei.
       
       Die 1. Vorverfahrenskammer lehnte am Montag einen Einspruch der
       Anklagebehörde gegen seine Freilassung ab, nachdem sie am Freitag die Klage
       gegen den Ruander wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit niedergeschlagen und den Haftbefehl gegen ihn außer Kraft
       gesetzt hatte.
       
       Die Anklagebehörde von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hatte Berufung
       angekündigt und gefordert, solange solle Mbarushimana in Gewahrsam bleiben
       beziehungsweise höchstens unter Auflagen in die Niederlande entlassen
       werden. Auch dies lehnte die Kammer ab - diesmal einstimmig, nachdem der
       ursprüngliche Beschluss vom Freitag gegen das Minderheitsvotum der
       Vorsitzenden Richterin gefallen war.
       
       Vergeblich hatten Vertreter von FDLR-Opfern im Osten der Demokratischen
       Republik Kongo am Sonntag das Weltgericht aufgefordert, von einer
       Freilassung des Milizenchefs abzusehen. "Solange noch die Möglichkeit
       besteht, den inkriminierten Beschluss per Berufung zu kassieren, wird die
       einfache Freilassung des Verdächtigen ihm erlauben, Opfer und potentielle
       Zeugen einzuschüchtern und zu eliminieren, um seine weitere Verfolgung vor
       Gericht zu verhindern", schrieb Anwältin Ghislain Mabanga in Vertretung von
       95 Opfern.
       
       Die Kammer nahm diese Stellungnahme zwar "zur Kenntnis", befand aber, die
       Anklagebehörde habe in ihrem Antrag lediglich Nachteile ihr selbst
       gegenüber angeführt. Über eine Aussetzung der Niederschlagung der Klage
       gegen Mbarushimana habe außerdem eine Berufungskammer zu entscheiden. Die
       Vorverfahrenskammer hingegen könne ihren Beschluss nicht zurücknehmen.
       
       Mbarushimana muss nun ein Land finden, das ihn aufnimmt. Bis zu seiner
       Festnahme 2010 lebte er in Paris und ersetzte dort den seit 2009 in
       Deutschland inhaftierten FDLR-Präsidenten Ignace Murwanashyaka als
       öffentliches Gesicht der Miliz in Europa. Seiner Verteidigung zufolge
       genießt Mbarushimana in Frankreich einen gültigen Aufenthaltsstatus sowie
       politisches Asyl.
       
       19 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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 (DIR) Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
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