# taz.de -- Urteil zu Windkraftkonzern Prokon: Rechtswidriges Anlagemodell
       
       > Ein Gericht in Schleswig hat Anlegern des Windkraftkonzerns Prokon ein
       > Recht auf Schadenersatz zugesprochen: Wer einer Rückerstattung nicht
       > zustimmt, darf klagen.
       
 (IMG) Bild: Von steuervergünstigt zu steuerpflichtig: Anleger der Prokon-Windparks (Beispielbild eines Windparks)
       
       BERLIN taz | Der schleswig-holsteinische Windkraftkonzern Prokon hat eine
       potenziell millionenschwere Niederlage vor Gericht erlitten: Er muss für
       den gesamten Schaden aufkommen, der einem Anleger durch die Beteiligung an
       einem Windparkfonds des Unternehmens entstanden ist. Das hat das
       Oberlandesgerichtes Schleswig am Mittwoch entschieden.
       
       Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für weitere geschädigte Prokon-Anleger
       haben. Die Unternehmensgruppe aus Itzehoe hatte seit Ende der 90er Jahre
       bei etwa 4.600 Anlegern rund 110 Millionen Euro eingesammelt, die als
       sogenannte Kommanditisten zu Miteigentümern von Prokon-Windparks wurden.
       
       Den Kommanditisten garantierte Prokon jährlich eine Mindestausschüttung auf
       ihre Einlagen von 6 Prozent.Die zuständige Aufsichtsbehörde Bafin störte
       sich jedoch an dieser Gewinngarantie: Solche Versprechen dürften nur Banken
       abgeben - was Prokon nachweislich nicht sei. Die Bafin wertete die
       Beteiligungen mit Ausschüttungsgarantie nachträglich als "unerlaubtes
       Einlagengeschäft".
       
       Auch das OLG Schleswig verneint in seinem Urteil (AZ 9U57/11) die
       Rechtmäßigkeit des mit dem Kläger vereinbarten Geschäfts.
       
       "Daher steht dem Kläger Schadenersatz für alle Kosten zu, die ihm durch die
       Einlage einschließlich ihrer Rückabwicklung entstanden ist", sagte eine
       Sprecherin des OLG Schleswig der taz auf Anfrage.
       
       Nach dem Einschreiten der Bafin drängte Prokon seine Kommanditisten, ihre
       Anteile an das Unternehmen zurückzuverkaufen. Andernfalls würde man die
       Kommanditgesellschaften liquidieren, drohte das Unternehmen. Viele
       Kommanditisten knickten ein.
       
       Anderen, die nicht einwilligten, überwies das Unternehmen kommentarlos ihr
       Geld. Betroffene wurden so mit hohen Steuernachforderungen konfrontiert:
       Aus den eigentlich langfristigen, steuerlich begünstigten Einlagen wurden
       durch die Rückzahlung plötzlich steuerpflichtige Verkaufserlöse.
       
       Prokon-Kommanditisten, die der Rückabwicklung ihrer Einlagen nicht
       ausdrücklich zugestimmt haben, haben nun nach dem Urteil bis Ende 2012 die
       Chance, das Unternehmen vor Gericht auf Schadenersatz möglicherweise in
       Millionenhöhe zu verklagen.
       
       21 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tarik Ahmia
       
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