# taz.de -- Klage gegen Windpark-Konzern: Nichts als windige Versprechen
       
       > Die Prokon-Gruppe wirbt mit Traumzinsen für eine sichere ökologische
       > Geldanlage. Wettbewerbshüter halten die Werbung für irreführend und
       > klagen. Riskante Investition
       
 (IMG) Bild: Mehr als bloße Öko-Romantik: Windkraft ist ein knallhartes Geschäft geworden.
       
       "An alle Sparfüchse" appelliert ein Werbeflyer, den die Prokon-Gruppe aus
       Itzehoe in deutschen Briefkästen verteilt. Wer sogenannte Genussrechte des
       Windpark-Entwicklers aus Itzehoe erwirbt, dem verspricht das Unternehmen
       eine jährliche Mindestverzinsung von 6 Prozent bei hoher Sicherheit.
       Tatsächlich zahlt Prokon seit Jahren sogar 8 Prozent Zinsen.
       
       Mehr als 370 Millionen Euro hat der Windpark-Entwickler nach eigenen
       Angaben bislang mit seinem Angebot eines "grünen Sparbuchs" bei tausenden
       Kleinanlegern eingesammelt. Das Geld soll in den Ausbau der mittlerweile 32
       Prokon-Windparks fließen. Doch die Investition ist keineswegs so sicher,
       wie Prokon suggeriert. Tatsächlich droht den Inhabern von Genussscheinen im
       schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Anlage. Genussscheine garantieren
       lediglich eine Erfolgsbeteiligung - sofern es einen Gewinn gibt.
       
       Die [1][taz hat bereits über mögliche Gefahren der Prokon-Genussscheine
       berichtet]. Anlegerschützer kritisierten in der taz, es bestehe die
       Wahrscheinlichkeit, dass Prokon Dividenden nicht aus tatsächlichen
       Gewinnen, sondern aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziere.
       
       Die Prokon-Werbung hat die Wettbewerbshüter alarmiert. "Wir haben Prokon
       verklagt, weil wir wesentliche Aussagen des Prospektes für irreführend
       halten", sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur
       Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
       
       Die Wettbewerbshüter hatten zuvor das Unternehmen aufgefordert, eine
       Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Doch Prokon weigerte sich.
       Gerichtlich will die Wettbewerbszentrale Prokon nun zwingen, mit bestimmten
       Aussagen nicht mehr zu werben. "Prokon soll es unterlassen, in dem Prospekt
       seine Genussscheine in die Nähe von Spareinlagen zu rücken und eine
       Mindestverzinsung von 6 Prozent anzukündigen", sagte Peter Breun-Goerke.
       Ebenfalls solle Prokon nicht mehr mit einer Rückkaufgarantie für
       Genussscheine sowie der Behauptung werben, die Sicherheit der Einlagen sei
       durch eine hohe Streuung der Gelder gewährleistet.
       
       Prozessbeobachter berichteten der taz, der Richter habe während der
       öffentlichen Verhandlung am Landgericht Itzehoe Prokons Werbeaussagen als
       "Freifahrtschein" bezeichnet, den das Unternehmen nicht bieten könne.
       Genussscheine seien "keine Sachwerte", wie es der Prospekt durch die
       Investition in Windkraftanlagen suggeriere. Zudem könne eine Verringerung
       der Einspeisevergütung für Ökostrom durch den Gesetzgeber die
       Mindestverzinsung gefährden. Prokon lehnte es am Donnerstag auf
       taz-Nachfrage ab, zu der Auseinandersetzung Stellung zu nehmen. Vor dem
       Itzehoer Gericht geht es am 3. August weiter.
       
       25 Jun 2010
       
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 (DIR) Tarik Ahmia
       
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