# taz.de -- Datenschutzverordnung auf EU-Ebene: Richter sieht Grundrechte bedroht
       
       > Datenschützer freuen sich, dass die EU den Datenschutz auf hohem Niveau
       > regeln will. Ein Verfassungsrichter fürchtet jedoch, deutsche Grundrechte
       > könnten nicht mehr anwendbar sein.
       
 (IMG) Bild: Sieht seine Arbeit in Gefahr: Der Verfassungsrichter und Datenschutzexperte Johannes Masing (l.).
       
       FREIBURG taz | Das gab es wohl noch nie: Ein deutscher Verfassungsrichter
       warnt öffentlich vor einer EU-Verordnung. Johannes Masing, der in Karlsruhe
       auch für den Datenschutz zuständig ist, befürchtet, dass die geplante
       EU-Datenschutzverordnung zur "Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte"
       führen wird. Das schrieb er jetzt im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung.
       
       Am 25. Januar will die EU-Kommission zwei neue Normen vorstellen: Eine
       EU-Datenschutzverordnung soll den Datenschutz harmonisieren. Für die
       polizeiliche Datenverarbeitung ist zudem eine Richtlinie vorgesehen, die
       den Mitgliedsstaaten noch Spielräume lässt. Damit soll älteres EU-Recht
       ersetzt werden. Datenschützer freuen sich: Der Datenschutz werde auf hohem
       Niveau geregelt.
       
       Masing kritisiert die Kommissionspläne aber grundsätzlich. Weil künftig
       eine Verordnung und keine Richtlinie die EU-Datenschutzvorgaben regelt,
       sieht der Verfassungsrichter eine "brisante" Konsequenz: "Auch die
       Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar." Außerdem sei
       damit die "Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts" beim Datenschutz
       ausgeschaltet.
       
       ## Kein gleichwertiger Ersatz
       
       Stolz erinnert Masing an wichtige Karlsruher Entscheidungen, die dann
       Makulatur würden: das Volkszählungsurteil mit der Erfindung des Grundrechts
       auf "informationelle Selbstbestimmung", die Urteile zum Lauschangriff, zur
       Online-Überwachung und zur Vorratsdatenspeicherung.
       
       Statt des Grundgesetzes gälte als Maßstab künftig zwar die
       EU-Grundrechtecharta. Außerdem ist die EU bei ihrer Gesetzgebung auch an
       die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden. Doch für Masing ist das
       kein gleichwertiger Ersatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
       sei kein Bürgergericht, weil Einzelpersonen ihn nicht per
       Verfassungsbeschwerde anrufen können. Und der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sei völlig überlastet. Andere Staaten
       könnten wohl auch nicht auf deutsche Grundrechtsstandards verpflichtet
       werden.
       
       Masings zentrale Forderung: Die EU soll im Datenschutz nur Mindeststandards
       festlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen strengere Regeln beschließen können,
       die dann weiter an nationalen Grundrechten zu messen sind.
       
       9 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Datenschutz
       
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