# taz.de -- Immobilienberatung: Heilmann legt Fünf-Punkte-Plan vor
       
       > Neuer Senator für Justiz und Verbraucherschutz will bessere Aufklärung,
       > Pflicht zu Wohnungsbesichtigung und neutraler Beratung. Grüne und Linke
       > sind davon angetan.
       
 (IMG) Bild: Maklerangebote: Senat will bei der Suche nach Eigentum helfen
       
       Einen Tag nach seinem Vorstoß zu besserem Schutz bei Immobiliengeschäften
       hat der neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann
       (CDU), einen Fünf-Punkte-Katalog vorgestellt. Dazu gehören bessere
       Aufklärung und Beratungspflicht vor dem Kauf von Wohnungen. Die
       oppositionellen Fraktionen von Grünen und Linkspartei begrüßten das
       Vorgehen. Die Grünen wollen in der Parlamentssitzung nächste Woche auch
       eigene Vorschläge einbringen, zu denen eine "Aufklärungsoffensive" gehört.
       
       Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses berichtete Heilmann am Mittwoch
       von einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz der 16
       Bundesländer, Jörg-Uwe Hahn (FDP). Man sei überein gekommen, dass man dem
       betrügerischen Handel mit überteuerten Wohnungen, sogenannten
       Schrottimmobilien, zusammen ein Ende bereiten müsse - das Problem sei nicht
       auf Berlin beschränkt. Heilmann nannte ein Beispiel, in dem Nürnberger
       Anleger marode Häuser in Leipzig erwarben. Die Minister tagen nächstes Mal
       im Juni.
       
       Als erste von fünf Maßnahmen nannte der Senator verbesserte Aufklärung -
       nicht nur von Verbrauchern, sondern auch von Notaren und Banken. Zweitens
       will er sicher stellen, dass die Käufer den Vertrag 14 Tage vor der
       Beurkundung beim Notar in der Hand haben - die Notare sollen ihn selbst
       übersenden. Heilmann zeigte sich aber selbst skeptisch, ob das wirklich
       wirkt: Vielen Rechtsunkundigen helfe es auch nicht, wenn die Papiere
       rechtzeitig vorliegen.
       
       Drittens will der Senator eine Besichtigung erzwingen - viele Geschädigte
       kauften eine Wohnung, ohne sie angesehen zu haben. Ein vierter Punkt sind
       Gutachten zum tatsächlichen Wert. Letzte Überlegung ist eine Pflicht zur
       Beratung durch neutrale Dritte - die Hausbank, den Steuerberater oder die
       Verbraucherschutzzentrale. Die sollen genau in den Vertrag schauen und
       könnten einem Kaufwilligen dann schon mal nahelegen, dass 700 Euro
       monatliche Abzahlung bei 1000 Euro Nettoeinkommen nicht zu stemmen sind.
       
       Heilmann betonte ausdrücklich, dass diese fünf Maßnahmen nur erste und noch
       nicht abgeschlossene Überlegungen seien und lud im Ausschuss zur Mitarbeit
       ein. "Vielleicht kommt noch eine sechste und siebte, dem werde ich mich
       nicht verschließen."
       
       18 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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