# taz.de -- Kommentar Überwachung der Linken: Ein Fall fürs oberste Gericht
       
       > Bei der Überwachung geht es darum, die Partei in Verruf zu bringen und zu
       > halten. Es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, sich mit diesem
       > Skandal zu beschäftigen.
       
       Schon seit Jahren wird die Linkspartei und ihr Vorläufer, die PDS, vom
       Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Dass dabei fast genauso viele
       Verfassungsschützer die Linke im Blick haben wie die NPD, ist
       aufschlussreich, aber nicht entscheidend. Kern des Skandals ist, dass die
       Linke überwacht wird, nicht der Umfang der Überwachung.
       
       Gegen eine Beobachtung der Linken spricht zwar nicht, dass sie im Bundestag
       und in vielen Landtagen sitzt; solange eine Partei kämpferisch gegen
       Demokratie und Minderheiten hetzt – wie die NPD –, ist dies auch nach einem
       Wahlerfolg ein Fall für den Verfassungsschutz (solange er gesetzlich
       vorgesehen ist). Im Gegenteil: Gerade der Wahlerfolg solcher
       antidemokratischer Politik macht sie besonders gefährlich.
       
       Entscheidend ist vielmehr, dass die Linke im Kern eine
       links-sozialdemokratische Partei ist, die voll auf dem Boden der Verfassung
       steht. Die Linke ist eine im Wesen eher konservative Partei, die den
       Sozialstaat verteidigt. Auch Heiner Geißler und der Papst wollen den
       Kapitalismus reformieren. Angesichts dieses Befunds ist es lächerlich,
       einige verbliebene Revoluzzer und ML-Traditionalisten zum Anlass zu nehmen,
       eine derartige Partei ins politische Abseits zu stellen.
       
       Die sogenannte Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist hier ja nicht
       dazu da, Erkenntnisse zu bekommen, die man vorher nicht hatte. Vielmehr
       geht es darum, die Partei in Verruf zu bringen und zu halten. Der jährliche
       Verfassungsschutzbericht ist ein Pranger der Ausgrenzung.
       
       Es wird Zeit, dass sich endlich das Bundesverfassungsgericht mit dieser
       Verzerrung des politischen Prozesses beschäftigt. Ein Gericht, das sich so
       für die Offenheit der Demokratie einsetzt, sollte diesem Skandal nicht mehr
       lange zusehen.
       
       23 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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