# taz.de -- Urteil zu Videoüberwachung: Die Öffentlichkeit im Visier
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute, inwieweit die
       > Videoüberwachung öffentlicher Plätze rechtens ist. Kriminalität hat sie
       > jedenfalls nicht verhindert.
       
 (IMG) Bild: Sieht mehr als sie sollte: Kamera an der Reeperbahn.
       
       HAMBURG taz | Die Videoüberwachung auf der Reeperbahn beschäftigt am
       Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht will
       abschließend klären, ob und inwieweit das Filmen des öffentlichen Raums
       zulässig ist. In den Vorinstanzen hatte die Klägerin erreicht, dass ihre
       Wohnung nicht gefilmt werden durfte, auch nicht die Hauseingänge.
       
       2006 hatte der damalige CDU-geführte Senat zwölf Kameras auf der Reeperbahn
       installiert, nachdem es dort vermehrt zu Gewalttaten gekommen war. Eine der
       Kameras schwenkte immer wieder über die Fenster der Klägerin Alja R.
       hinweg. Einer Bitte R.s, mit einer mechanischen Sperre zu verhindern, dass
       die Kamera die Wohnung filmt, kam die Polizei nicht nach. R. klagte und
       erreichte in zwei Instanzen einen Teilerfolg. R. bezweifelt jedoch, dass es
       überhaupt zulässig ist, die Reeperbahn als öffentlichen Raum per Kamera zu
       überwachen. Sie erreichte eine Revision, die heute verhandelt wird.
       
       Das Oberverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte geurteilt, es reiche nicht
       aus, die Kameras ab dem zweiten Stock blind zu schalten, um die
       Unverletzlichkeit der Wohnung zu garantieren. Auch die Eingänge der Häuser,
       Kneipen und Geschäfte dürften nicht gefilmt werden, denn mit solchen
       Aufzeichnungen ließen sich Bewegungsprofile erstellen, warnte das Gericht.
       Die Videoüberwachung "öffentlicher Wege, Straßen und Plätze" ließ es jedoch
       zu.
       
       Bei der Gefahrenabwehr hat sich die Überwachung der Reeperbahn nicht
       bewährt. Die Zahl der Delikte, die damit eingedämmt werden sollten, wuchs.
       Im dritten Jahr nach dem Freischalten der Kameras lag sie 32 Prozent über
       dem Ausgangsniveau. Polizei und Politik argumentierten deshalb gerne damit,
       dass begangene Straftaten mit Hilfe der Kameras hätten aufgeklärt werden
       können. Eine Videoüberwachung zur Strafverfolgung darf aber nicht durch
       Landesrecht geregelt werden, sie ist Sache des Bundes.
       
       Unterdessen hat eine Anfrage der FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft
       das Ausmaß der Videoüberwachung in der Stadt ans Licht gebracht: 8.000
       Kameras überwachen die Bürger in Bussen und Bahnen und deren Haltestellen.
       2.100 Kameras filmen gerade für Behörden und öffentliche Betriebe, darunter
       333 an Schulen, 217 am Flughafen, 95 im Hafen, fünf im Einwohnerzentralamt
       und sechs in den Bezirken.
       
       25 Jan 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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