# taz.de -- Videoüberwachung bei Uni-Klausur: Ein Auge zu viel
       
       > Ein Rostocker Hochschullehrer filmte bei einer Mathematikklausur, um
       > Schummler zu überführen. Die Überwachung ist ein klarer Verstoß gegen das
       > Datenschutzgesetz.
       
 (IMG) Bild: Filmen verboten.
       
       BERLIN taz | 120 Prüflinge und nur ein paar Augen - um die Studierenden
       während einer Klausur besser zu observieren, hat ein Rostocker
       Mathematikprofessor die Videoanlage des Hörsaals eingeschaltet und die
       Schreibenden gefilmt. Das war letzte Woche und ist ein klarer Verstoß gegen
       das Landesdatenschutzgesetz, erklärte am Montag der
       Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert der taz: "Dass Kameras zur
       Überwachung von Hörsälen installiert sind, ist nicht verwerflich, aber
       während laufender Veranstaltungen müssen diese ausgeschaltet werden."
       
       Nach Dankerts Auskunft war es bereits der zweite Fall an der Universität
       Rostock. Schon im November hatte ein Medizinprofessor seine Studierenden
       gefilmt. Dankerts Behörde hatte die Universität daraufhin angeschrieben.
       Diese erklärte nun der taz, dass die Überwachung und Aufzeichnung von
       Prüfungen mittels Videotechnik an der Universität Rostock grundsätzlich
       verboten sei.
       
       "Die Videotechnik wurde angeschafft, um Experimente aufzunehmen und besser
       sichtbar zu machen, jedoch nicht, um Studierende zu kontrollieren", so
       Universitätssprecher Ulrich Vetter. Eigentlich wüssten das die Professoren,
       die Uni werde es noch mal in ihre Prüfungsordnung aufnehmen.
       
       Wegen der stark gestiegenen Studierendenzahlen filmen viele Hochschulen
       Vorlesungen und übertragen sie in andere Hörsäle oder ins Internet. So etwa
       an der Universität München. "Wir filmen aber nur den Professor und nicht
       das Publikum", sagte eine Universitätssprecherin.
       
       Offizielle Zahlen, ob es an anderen Hochschulen ähnliche Fälle wie in
       Rostock gab, liegen nicht vor. In welchem Umfang Videoüberwachung erlaubt
       ist, regeln die Landesdatenschutzgesetze. Rheinland-Pfalz hat eine
       Orientierungshilfe für alle Bundesländer herausgegeben. Demnach ist eine
       Videoüberwachung in Hörsälen zulässig, wenn dies zur Wahrung des Hausrechts
       erforderlich ist. Studierende müssen aber informiert werden.
       
       Zumindest letzter Punkt war im Rostocker Fall erfüllt. Die Prüflinge
       konnten sich auf einer großen Leinwand sehen. Der Professor hat sich
       entschuldigt, die Universität hat den Studierenden angeboten, die
       dreistündige Klausur zu wiederholen. Es gebe aber wohl nur wenige
       Interessenten, meinte Universitätssprecher Vetter.
       
       20 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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