# taz.de -- Kommentar Dresdner Nazi-Blockade: Rechtsstaat auf Bewährung
       
       > Weder Neonazis noch Gegendemonstranten waren in Dresden 2011 die größte
       > Gefahr für die Grundrechte - sondern die Behörden. Nun müssen die Bürger
       > diese selbst verteidigen.
       
       Selten war das Urteil so deutlich und die Strafe so gering: Nicht die
       Neonazis, auch nicht die Gegendemonstranten, so sagt es das
       Grundrechtekomitee, sondern die sächsischen Behörden waren rund um die
       Dresdner Nazidemonstrationen im Februar 2011 die größte Gefahr für die
       Gültigkeit von Grundrechten in Sachsen.
       
       Das Tragische daran ist, dass dieser zutreffenden Analyse juristisch nichts
       folgt. Denn es sind ja gerade die Staatsanwälte und Gerichte, die in
       Dresden die Beschneidung von Grundrechten an vorderster Front
       vorangetrieben haben. Bei den nun anstehenden Demonstrationen am 13.
       Februar geht es daher längst nicht mehr nur um Neonazis. In Dresden sind
       die Bürger gefragt, ihre eigenen Grundrechte zu verteidigen.
       
       Der Schaden, den die sächsische Landesregierung, Gerichte, Polizei und
       Staatsanwaltschaft ihrem Bundesland bislang zugefügt haben, ist enorm. Eine
       demonstrationsfreie Zone wollten die Staatsvertreter 2011 ausrufen; mit
       verwegenen Rechtskonstrukten und breit angelegten Überwachungsmaßnahmen
       haben sie Demonstranten belangt. Das wirkte nicht nur einschüchternd,
       sondern auch abschreckend.
       
       Heute ist festzustellen, dass die Behörden an einigen Stellen gelernt
       haben. Auf ihre Eskalationsstrategie, die halbe Stadt effektiv nur für
       Neonazis zu reservieren, wollen sie künftig verzichten. Auch rufen
       inzwischen viele CDU-Politiker zu friedlichen Protesten auf - ein
       Fortschritt. Doch kurz vor den kommenden Demonstrationen wird auch das
       Säbelrasseln wieder lauter: Die Polizei hat angekündigt, hart gegen
       Blockierer vorgehen zu wollen. Und der Justizminister will nicht
       ausschließen, dass es erneut zur Überwachung von Handys kommt.
       
       Das zeigt deutlich: Den Angeklagten auf der sächsischen Regierungsbank
       fehlt die Sensibilität und das Reuegefühl, die Rückfallgefahr ist groß. Am
       13. Februar steht der sächsische Rechtsstaat unter Bewährung. Er sollte gut
       überwacht werden.
       
       2 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaul
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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