# taz.de -- Verbände fordern mehr Recht für Flüchtlinge: Unwürdiger Asyl-Tourismus
       
       > Wer innerhalb Europas abgeschoben wird, konnte sich bislang kaum vor
       > Gericht wehren. Verbände fordern, dies zu ändern und machen konkrete
       > Vorschläge.
       
 (IMG) Bild: Das Asylrecht hat Grenzen. Es muss dringend reformiert werden.
       
       BERLIN taz | Es betrifft jedes Jahr Tausende Flüchtlinge in Europa: Sie
       werden innerhalb der EU abgeschoben in das Schengen-Land, dass sie zuerst
       betreten haben. Dagegen wehren können sie sich meist nicht: Eine
       "Eilrechtsausschluss" genannte Sonderklausel macht es fast unmöglich, diese
       Rückschiebungen vorher gerichtlich prüfen zu lassen. Dieser staatlich
       erzwungene Asyl-Tourismus ist die Folge der sogenannten
       Dublin-II-Verordnung.
       
       Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt die umstrittene
       Regelung, die die Länder an den EU-Außengrenzen stark belastet, unter
       Druck. Zum wiederholten Mal hatte der EuGH im Dezember eine Abschiebung
       nach Griechenland gestoppt, wo das Asylsystem vollkommen kollabiert ist.
       
       Die Richter erklärten dabei die bisherige Praxis der Dublin-Abschiebungen
       in Teilen für grundrechtswidrig. Vor allem monierten sie, dass es bisher
       nur sehr schwer möglich war, per Eilantrag überprüfen zu lassen, ob das
       neue Aufnahmeland sicher ist.
       
       Dies ist keine juristische Spitzfindigkeit: Für die meisten Flüchtlinge ist
       es faktisch ausgeschlossen, nach einer Abschiebung ein Rückkehrrecht
       einzuklagen. Dies glückt nur in seltenen Fällen mit Unterstützung großer
       NGOs.
       
       ## Grundrechtskonformes EU-Asylrecht
       
       Erst vor wenigen Tagen ist eine Gruppe syrischer Deserteure aus München
       nach Ungarn abgeschoben worden. Das Land hat eine unklare Haltung in Bezug
       auf Abschiebungen nach Syrien - es gilt als fraglich, ob die Deserteure
       dort sicher sind. Anfang März tritt nun der Rat für Justiz und Inneres der
       EU das nächste Mal zusammen.
       
       Dabei wird auch über die Dublin-II-Verordnung verhandelt. Eine Reihe von
       Verbänden hat sich per Brief an Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gewandt: Sie soll dafür sorgen, dass das
       EU-Asylrecht künftig grundrechtskonform ausfällt.
       
       "Es muss sichergestellt werden, dass Asylsuchende Gründe, die gegen eine
       Abschiebung sprechen, effektiv geltend machen können", heißt es in dem
       Brief, den etwa der Vorstand der Neuen Richtervereinigung, der
       Arbeiterwohlfahrt, des Deutschen Roten Kreuzes und des Deutschen
       Anwaltsvereins unterschrieben haben.
       
       ## Reform der Dublin-Verordnung
       
       Sie fordern, das EuGH-Urteil zum Anlass für eine Reform der
       Dublin-Verordnung, weiterer EU-Richtlinien und des nationalen Asylrechts zu
       nehmen. Der Frankfurter Jurist Reinhard Marx hat für die Verbände ein
       Rechtsgutachten verfasst - und fordert unter anderem eine Streichung des
       "Eilrechtsausschlusses".
       
       "Die gegenwärtige Praxis bei Dublin-Überstellungen ist eine Verhöhnung
       rechtsstaatlicher Prinzipien und eine Missachtung des Europäischen
       Gerichtshofs", sagt die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Die
       Justizministerin müsse zeigen, dass die EU-Grundrechtecharta auch im Umgang
       mit Flüchtlingen ernst genommen wird.
       
       Allein 2011 hat die Bundesrepublik über 9.000 Übernahmeersuche an andere
       EU-Staaten gestellt. 1.000 davon betrafen Afghanen, 700 Somalis, 540 Iraker
       und 411 Syrer. Die Asylbewerber werden dabei in das Land zurückgeschickt,
       über das sie gekommen sind. So versuchte Deutschland rund jeden vierten neu
       angekommenen Flüchtling loszuwerden, ohne vorher seine Lage zu prüfen.
       
       19 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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