# taz.de -- Staatsrecht: Wie undeutsch, Bremen!
       
       > Künftig sollen alle BremerInnen im Stadtstaat wählen dürfen - auch ohne
       > bundesdeutschen oder EU-Pass. Dafür will die rot-grüne Koalition die
       > Landesverfassung ändern und den Staatsgerichtshof anrufen.
       
 (IMG) Bild: Das Deutschtümeln des Grundgesetzes verhindert die Ausweitung des Wahlrechts.
       
       Alle Macht geht vom Volke aus, klar. In Bremen sollen das künftig alle
       sein, die dauerhaft dort wohnen. Womit alle BremerInnen auch wählen dürfen
       sollten - ab 16 Jahre aufwärts, so wie es das Wahlgesetz jetzt schon
       vorsieht. Und unabhängig von ihrem Pass, wenigstens auf kommunaler Ebene,
       also für die Stadtbürgerschaft, die Beiräte und für den Bremerhavener
       Stadtrat. Rot-Grün hat eine Zweidrittelmehrheit. Und die wird die Koalition
       dafür wohl brauchen, wobei nicht klar ist, ob sie reicht: Die Änderung der
       Landesverfassung bekommt sie damit hin. Aber ob sie sich am Ende vor dem
       Bundesverfassungsgericht eine blutige Nase holt, bleibt ungewiss.
       
       Denn das mit dem Ausländerwahlrecht ist so eine Sache in Deutschland. Die
       letzte Landesregierung, die es ernsthaft versucht hat, das war die von
       Björn Engholm, in Schleswig-Holstein, Anfang 1989. Dagegen geklagt hatten
       damals der Freistaat Bayern und ein rechtsextremennaher
       Bundestagsabgeordneter der CDU, der auch Mitglied der NSDAP und der
       Wehrmacht war. Deren Auffassung teilte das Bundesverfassungsgericht. Am 31.
       Oktober 1990 verkündete es, dass der Volksbegriff völkisch auszulegen sei:
       "Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, wird von den Deutschen
       gebildet", heißt es im Urteil (BVerfGe 83, 37).
       
       "Für viele ist das seither wie in Stein gemeißelt", sagt der
       SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe. Dabei sei "das Schleswig-Holstein
       Urteil in Teilen aber obsolet", also überholt. Von der gesellschaftlichen
       Entwicklung ohnehin, wie Innenpolitiker Sükrü Senkal (SPD) betont: "Wir
       schließen zehn Prozent der erwachsenen BürgerInnen von der Teilhabe aus."
       Vor allem aber sei das Urteil durch die Gesetzgebung veraltet, befindet
       Tschöpe.
       
       Tatsächlich wurde die Rechtslage 1992 etwas der Wirklichkeit angenähert.
       Obwohl das Bundesverfassungsgericht zwei Jahre zuvor noch betont hatte,
       dass "auch bei der Vertretung des Volkes für die Kreise und Gemeinden
       ausschließlich Deutsche das Volk" bilden, hat man sich da eine abweichende
       Meinung erlaubt - und die Sonderkategorie des EU-Bürgers ersonnen: Bei
       Kommunalwahlen dürfen derartige Personen seither mitbestimmen, auch wenn
       sie keine Biogermanen oder ihre im "Gebiete des Deutschen Reiches nach dem
       Stande vom 31. Dezember 1937" lebende "Abkömmlinge" sein sollten, wie
       kernig der Artikel 116 formuliert. Dass auch die "Einheitlichkeit der
       demokratischen Legitimationsgrundlage", von Karlsruhe 1990 noch für wichtig
       erachtet, seither futsch ist - hat in der Diskussion niemand mehr als
       schlimm empfunden. Als Totschlag-Argument fällt sie also weg.
       
       Bremen wird aber auch nicht argumentieren können, dass es etwas zu deren
       Wiederherstellung beiträgt. Im Gegenteil: Das Land differenziert aus. Der
       Ausschuss, den der Landtag heute einsetzt, soll sich einerseits um die
       Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf BürgerInnen bemühen, die "weder die
       deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Mitgliedsstaats
       besitzen". Zugleich soll er die Stimmen der undeutschen EU-Staatler zu
       landespolitischen Stimmen aufwerten. In beiden Fällen will man die
       Lösungsvorschläge wohl "dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vorlegen",
       erläutert Tschöpe das Verfahren mit ungewissem Ausgang: "Eine
       Grundgesetzänderung wäre uns lieber gewesen", betont er - bloß verschließe
       sich da die Union.
       
       Innereuropäisch bedeutet der Bremer Vorstoß keine Sensation: Etliche
       EU-Länder knüpfen das Kommunal- und Regionalwahlrecht teils schon seit den
       1970ern nicht an den Pass, sondern den ständigen Aufenthaltsort der
       WählerInnen und KandidatInnen. Integrationspolitisch sei das wichtig, sagt
       Zahra Mohammandzadeh (Grüne): Auch MigrantInnen würden schließlich gerne
       ihr "jetziges Lebensumfeld mitgestalten". Dafür sei das Wahlrecht nötig -
       und dadurch verschaffe es "ein konkretes Zugehörigkeitsgefühl".
       
       21 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bremer Bürgerschaft
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bremer Wahlgesetz: Das Volk soll entscheiden
       
       Der Verein „Mehr Demokratie“ hat die nötigen 5.000 Unterschriften für ein
       Volksbegehren gegen die „Reform der Reform“ des Bremer Wahlgesetzes
       gesammelt.
       
 (DIR) Kommentar Wahlrechtsreform: Den Versuch ists wert
       
       Ohne Grundgesetzänderung wird es ein Wahlrecht für alle, die hier seit
       Jahren leben, arbeiten und Steuern zahlen nicht geben. Aber dafür zu
       kämpfen lohnt sich.