# taz.de -- Kommentar Wahlrechtsreform: Den Versuch ists wert
       
       > Ohne Grundgesetzänderung wird es ein Wahlrecht für alle, die hier seit
       > Jahren leben, arbeiten und Steuern zahlen nicht geben. Aber dafür zu
       > kämpfen lohnt sich.
       
 (IMG) Bild: Das Deutschtümeln des Grundgesetzes verhindert die Ausweitung des Wahlrechts.
       
       Bremen versuchts wenigstens. Wahrscheinlich wird das Ländchen trotzdem
       scheitern mit dem Versuch, immerhin die Kommunalwahlen allen BürgerInnen
       zugänglich zu machen. Zwar hat SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe recht, wenn
       er darauf hinweist, dass seit 1992 das Grundgesetz gerade in dieser Frage
       eine Ausnahme formuliert. Und ja, die korrigiert ausdrücklich das
       einschlägige Bundesverfassungsgerichts-Urteil.
       
       Aber eben: Diese Ausnahme steht im Grundgesetz. Und zweitens: Sie ist so
       verfassungsuntypisch kleinteilig formuliert, dass sie sich jeder Weitung
       sperrt. Unmöglich sie auch auf Drittstaatler anzuwenden, weil ausdrücklich
       EU-BürgerInnen genannt sind. Unmöglich auch, deren Mitbestimmung auf
       Landesebene zu übertragen, weil Artikel 28 diese auf "Wahlen in Kreisen und
       Gemeinden" beschränkt.
       
       Diese Ausnahme bestätigt nur das Prinzip des 1990er-Urteils. Sie bestätigt
       den völkischen Volksbegriff. Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird,
       ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber
       seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, nicht mehr als vom
       Gemeinwesen ausgeschlossene Unterklassige zu behandeln. Sondern als
       gleichrangige Bürger und - Menschen.
       
       Das allerdings ist ein wichtiges Ziel. Sich dafür eine blutige Nase zu
       holen - muss am Ende jene beschämen, die Nasen blutig schlagen.
       
       21 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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