# taz.de -- Urteil zu Ferienwohnungen: Laute Touristen, weniger Miete
       
       > Wenn Berlinbesucher in Apartments zu laut feiern und Müll im Treppenhaus
       > hinterlassen, dürfen ihre Nachbarn die Miete mindern. Das hat der
       > Bundesgerichtshof entschieden.
       
 (IMG) Bild: Urteil weist FeWo-Vermieter in die Schranken
       
       Wenn Bewohner von Ferienwohnungen zu laut werden, dürfen Nachbarn ihre
       Miete mindern. Das hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
       Im konkreten Fall hatten Bewohner eines großen Wohnkomplexes in Mitte ihre
       Mieten um zunächst 15 und später um 20 Prozent gesenkt. Sie fühlten sich
       sich durch Lärm und Müll der überwiegend jungen Feriengäste gestört. Das
       Urteil hat keinen Einfluss auf die Frage, ob private Wohnungen
       grundsätzlich als Ferienwohnungen vermietet werden dürfen.
       
       Seit Jahren wird die wachsende Zahl von Ferienwohnungen in Berlin
       diskutiert, zuletzt auch im Wahlkampf. Kritisiert wird vor allem, dass die
       Ferienapartments die Wohnungsknappheit in der Stadt verstärken und die
       Mieten noch schneller steigen lassen. Doch auch vom Lärm, den einige
       Besucher in den Wohnungen machen, sind die Anwohner zunehmend genervt. Bei
       übermäßiger Lärmbelästigung sei eine Mietkürzung rechtens, so nun der BGH.
       
       Geklagt hatten die Bewohner eines Hauses in der Wilhelmstraße, die 1999 in
       ihre Wohnungen eingezogen waren. Seit 2007 werden in dem Haus möblierte
       Apartments an Touristen vermietet. Weil die Feriengäste mehrfach im Monat
       auch nachts noch bei ihnen klingelten, laute Partys veranstalteten und
       immer wieder Müll im Treppenhaus zurückließen, reduzierten einige Mieter
       die Warmmieten von 1.000 Euro um 15 bzw. 20 Prozent. Der Hauseigentümer
       kündigte ihnen daraufhin und klagte auf Räumung.
       
       Zunächst hatte das Amtsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Das Landgericht
       gab der Klage in der nächsten Instanz jedoch statt, weil es die übermäßigen
       Störungen nicht ausreichend belegt sah. Diese Entscheidung hat der BGH nun
       kassiert. Zwar berechtige allein die Vermietung an Touristen noch keine
       Mietkürzung. Regelmäßige Störungen durch Lärm und Schmutz könnten aber zu
       einem erheblichen Mangel der Wohnung führen. Um wie viel die Miete
       gemindert werden darf, muss das Landgericht Berlin nun neu verhandeln.
       
       Der Berliner Mieterverein begrüßt das BGH-Urteil, weil es das Ausmaß der
       Beeinträchtigung durch Ferienwohnungen klarer stelle, sagte dessen
       Geschäftsführer Reiner Wild der taz. Das eigentliche Problem – der Lärm und
       die ständig wechselnden Nachbarn – werde dadurch aber nicht gelöst. „Die
       Mieter wollen ja keine Mietminderung, sondern eine gute Nachbarschaft“,
       sagte Wild. Er fordert deshalb ein endgültiges Ende der kommerziellen
       Nutzung von Ferienwohnungen. Dazu müsse der Berliner Senat die
       Zweckentfremdung von Privatwohnungen verbieten, wie es bis 2002 in Berlin
       bereits der Fall war.
       
       Im Haus von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) ist derzeit eine
       solche Vorlage in Arbeit. Allerdings ist noch ungewiss, wann diese im Senat
       zur Lesung vorgelegt wird, sagte dessen Sprecherin Daniela Augenstein.
       Zudem war der Koalitionspartner CDU bislang gegen eine solche Verordnung.
       Im Koalitionsvertrag war deswegen nur vereinbart worden, ein
       Zweckentfremdungsverbot zu „überprüfen“.
       
       29 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Kulms
       
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