# taz.de -- Streit wegen peinlichem Streetview-Bild: Google lässt pinkeln
       
       > Ein 50-jähriger Handwerker erleichterte sich auf dem Hof in Frankreich
       > und wurde dabei von der Streetview-Kamera erfasst. Das ganze Dorf
       > spottete über ihn. Nun klagt er.
       
 (IMG) Bild: Anonymität kaum möglich: Google Street View auf dem Dorf.
       
       PARIS taz | Bald wird vielleicht ein Fotoband herauskommen mit den
       skurrilsten und ebenso indiskreten Schnappschüssen von Google Streetview.
       Zu diesen „Best-of“-Bildern, die „en passant“ von den Kameras der
       Google-Autos zufällig geknipst wurden, dürfte sicher ein Foto zählen, das
       jetzt die französische Justiz beschäftigt.
       
       Denn ein 50-jähriger Handwerker im westfranzösischen Dorf Vern-d'Anjou ist
       ganz gegen seinen Willen zum weltweiten Gesprächsthema geworden. Er war in
       aller Ruhe dabei, im Hof neben seinem geparkten Auto auf den Boden zu
       pinkeln, als just in diesem Moment Google-Streetview mit den Fotokameras
       vorbeifuhr und alles im Umkreis von 360 Grad ablichtete. So auch diesen
       Mann, der sich völlig bei sich hinter einem verschlossenen Hoftor völlig
       unbeobachtet fühlte.
       
       Jetzt muss er für Spott nicht sorgen. Seitdem das Foto auf Google für
       jedermann in der Welt zu sehen ist, lachen seine Nachbarn über sein
       Missgeschick. Er findet das überhaupt nicht lustig. Zwar hat Google, wie
       dies vorgesehen ist, sein Gesicht und auch das Nummernschild seines
       Fahrzeugs durch eine Unschärfe unkenntlich gemacht. Aber für die anderen
       Dorfbewohner war es wirklich nicht schwer, aufgrund der Hausfassade und der
       Umgebung ihren pissenden Nachbarn zu identifizieren.
       
       Er hat deswegen beim Gericht von Angers Klage gegen Google eingereicht. Er
       verlangt erstens, dass dieses Foto sofort und definitiv aus der für alle
       zugänglichen Google-Bilderdatenbank entfernt wird. Zweitens wünscht er für
       seinen geschädigten Ruf einen Wiedergutmachung von 10.000 Euro.
       
       Sein Klient gehe nicht aus finanziellen Gründen gerichtlich gegen das
       amerikanische Internet-Unternehmen vor, sondern weil er in seiner
       Intimsphäre verletzt worden sei, erklärt sein Anwalt, der unterstreicht,
       Google habe die Sorgfaltspflicht vernachlässigt und entgegen früheren
       Zusicherungen in diesem Fall die Privatsphäre nicht in ausreichender Weise
       respektiert.
       
       ## Französische Gerichte nicht zuständig
       
       Der Vertreter von Google dagegen hat pauschal die Zuständigkeit
       französischer Gerichte bestritten, weil Google ja in den USA domiziliert
       sei. Zudem sei das beantragte Dringlichkeitsverfahren völlig
       unverhältnismäßig. Schließlich habe Google den Kläger auf dem Foto mit den
       üblichen digitalen Mitteln genügend unkenntlich gemacht. Das Bild, das
       gestern noch zu sehen war und von mehreren französischen Fernsehsendern
       gezeigt wurde, lässt indes für zumindest für die Bekannten des Opfers der
       Indiskretion eine Identifizierung zweifelsfrei zu.
       
       Das Urteil wird am 15. März erwartet. Der Fall könnte zu einem
       Präzedenzentscheid werden. Vor einem Jahr war Google in Frankreich wegen
       unerlaubter Erfassung von Daten auf dem Netz des drahtlosen Internetzugangs
       bereits zu 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
       
       2 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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