# taz.de -- Internes Papier der Innenminister: Hohe Hürden für ein NPD-Verbot
       
       > Ein Kriterienkatalog bestärkt die Skeptiker eines neuen Verbotsverfahrens
       > gegen die NPD. Das Verfassungsgericht könnte die Namen von V-Leuten
       > verlangen.
       
 (IMG) Bild: Aus der Bundesregierung waren am Wochenende äußerst skeptische Töne zu einem erneuten NPD-Verbotsverfahren zu hören.
       
       BERLIN taz | Es sind extrem widersprüchliche Signale, die von der Politik
       derzeit zu einem möglichen neuen NPD-Verbotsverfahren zu vernehmen sind.
       Einerseits sind inzwischen auch die Unionsinnenminister bereit, auf V-Leute
       des Verfassungsschutzes in der Führung der rechtsextremen Partei zu
       verzichten – eine Vorbedingung für einen zweiten Anlauf zu einem Verbot.
       
       Und von Seiten der Ministerpräsidenten heißt es gar, noch im März könnte
       der Startschuss fallen. Dagegen waren aus der Bundesregierung am Wochenende
       äußerst skeptische Töne zu hören, sowohl von Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als auch aus dem Haus von Innenminister
       Hans-Peter Friedrich (CSU).
       
       Hintergrund der Skepsis ist unter anderem ein interner Kriterienkatalog,
       den die Innenminister der Länder für ihre Sonderkonferenz zu einem
       möglichen NPD-Verbot in dieser Woche erarbeitet haben. Wie der Spiegel am
       Sonntag berichtete, werden darin hohe Anforderungen für einen zweiten
       Anlauf benannt. So könnte das Bundesverfassungsgericht die namentliche
       Offenlegung von Quellen – gemeint sind V-Leute – verlangen, zitiert das
       Magazin aus dem Papier.
       
       Selbst die Vernehmung der vom Staat bezahlten Informanten innerhalb der
       rechtsextremen Partei in Karlsruhe könnte durch das Verfassungsgericht
       erzwungen werden. Die Vorstellung, dass ihre V-Leute enttarnt werden
       könnten, beunruhigt gleich mehrere Unionsinnenminister und wird bei der
       Sonderkonferenz am Donnerstag noch zu Diskussionen führen.
       
       Der erste Anlauf zu einem Verbot der NPD war im Jahr 2003 an der
       V-Mann-Problematik gescheitert. Im Verlauf des Verfahrens wurden damals
       mehrere NPD-Kader bekannt, die dem Verfassungsschutz als „Vertrauensleute“
       Informationen lieferten, darunter der langjährige Parteivize Udo Holtmann.
       
       18 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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