# taz.de -- Rückkauf von EnBW-Aktien: Immer neuer Ärger
       
       > Der französische Stromkonzern EDF droht damit, das Land Baden-Württemberg
       > zu verklagen. Im Finanzministerium schätzt man dies als „schlichtes
       > Säbelgerassel“ ein.
       
 (IMG) Bild: Die EnBW-Aktien und das liebe Geld – immer neuer Ärger.
       
       STUTTGART taz | Der Rechtsstreit um den Kauf der EnBW-Aktien durch das Land
       Baden-Württemberg könnte in eine weitere Runde gehen. Nachdem die
       Landesregierung im Februar eine Klage bei der Internationalen Handelskammer
       eingereicht hatte, droht nun der französische Energiekonzern EDF
       seinerseits mit einer Gegenklage.
       
       Die Klage des Landes Baden-Württemberg sei „sowohl schlecht durchdacht als
       auch unbegründet“, heißt es in einem der taz vorliegenden Brief der EDF an
       den Abgeordneten Ulrich Müller. Der CDU-Politiker ist Vorsitzender des
       Untersuchungsausschusses, der sich ebenfalls mit dem milliardenschweren
       Aktiendeal beschäftigt. Die EDF, so heißt es in dem Brief weiter, werde
       sich „mit aller Kraft verteidigen und das Land für alle Schäden, die der
       EDF aus dieser rechtsmissbräuchlichen Klage entstehen könnten, zur
       Verantwortung ziehen“.
       
       Im Dezember 2010 hatte der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU)
       überraschend den 45-prozentigen Anteil am Energiekonzern EnBW vom
       französischen Staatsunternehmen EDF zurückgekauft. Das Land
       Baden-Württemberg zahlte für das Aktienpaket 4,7 Milliarden Euro
       beziehungsweise 41,50 Euro pro Aktie – ein Preis, der weit über dem
       damaligen Börsenpreis lag. Nachdem wenige Monate später die Bundesregierung
       den Atomausstieg beschloss, sank der Aktienwert zusätzlich.
       
       Um feststellen zu lassen, ob der Kaufpreis damals zu hoch war, reichte die
       baden-württembergische Landesregierung im Februar die Klage ein. „Sollte
       der Preis zu hoch gewesen sein, wäre das schlichtweg eine unerlaubte
       Subventionierung der EDF“, sagte ein Sprecher von Finanzminister Nils
       Schmid (SPD) zur taz. Die Schiedsgerichtsklage sei explizit im Vertrag
       vorgesehen gewesen.
       
       Die Drohung der EDF mit einer Gegenklage kann sich das Ministerium deshalb
       bislang nicht erklären. Noch habe das Ministerium persönlich auch nichts
       von dem Konzern dazu gehört. Daher wird die Klage dort vorerst auch als
       „schlichtes Säbelgerassel“ eingeschätzt. „Wir wissen nicht, was die EDF
       konkret vorhat, und werden weiter unseren Weg gehen“, so der Sprecher.
       
       Fest steht, dass Manager der EDF wegen des Rechtsstreits auch nicht vor dem
       Untersuchungsausschuss aussagen wollen. Nun hoffen die Vertreter im
       Ausschuss, dass sie aus Frankreich wenigstens schriftlich formulierte
       Fragen beantwortet bekommen. Der Ausschuss hat bislang zweimal getagt.
       Bereits zu Beginn hatte Mappus den Aktienkauf am Landtag vorbei verteidigt.
       
       17 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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