# taz.de -- Streit um Berlin-Domain: Der Kampf geht weiter
       
       > Die Entscheidung beim Streit um den Domainnamen „Berlin“ ist gefallen.
       > Das Land Berlin verliert, hat aber trotz Niederlage gute Aussichten.
       
 (IMG) Bild: Wessen Finger greifen nach der Domain „Berlin“?
       
       BERLIN dapd | Im Streit um die Verwendung des Namens „Berlin“ als
       Internetdomain muss das Land Berlin zunächst eine Niederlage einstecken. Im
       Berufungsverfahren hat das Kammergericht Berlin am Freitag den Erlass einer
       einstweiligen Verfügung auf Unterlassung zurückgewiesen und damit ein
       Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Der Namensstreit ist jedoch noch nicht
       beendet, denn die Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren steht noch
       aus.
       
       Der amerikanische Betreiber des Touri-Portals „Berlin.com“ hat sich damit
       erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli vergangenen
       Jahres gewehrt. In der mündlichen Verhandlung verneinte der Richter eine
       "Dringlichkeit" des Antrags. Er verwies darauf, dass das Land die
       „Rechtsverletzung immerhin zehn Jahre geduldet hat“.
       
       In einem sogenannten Eilverfahren war der Firma Media Group zunächst
       untersagt worden, ihre Internetdomain „berlin.com“ für Informationen über
       die Bundeshauptstadt zu benutzen oder benutzen zu lassen. Das Land Berlin
       als Betreiber des „offiziellen Hauptstadtportals“ berlin.de hatte damals
       auf Unterlassung geklagt. Dem Land Berlin stehe „als Gebietskörperschaft
       ein eigenes Namensrecht an der Bezeichnung zu“, urteilte die Vorinstanz.
       
       ## Berlin hat Domain geduldet
       
       Durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ würde das Namensrecht des
       Landes verletzt werden. Beim „durchschnittlichen Internetnutzer“ würde eine
       „Zuordnungsverwirrung“ entstehen, hieß es weiter. Die Media Group hatte dem
       widersprochen und argumentiert, dass Berlin seit vielen Jahren „Kenntnis
       von der gewerblichen Nutzung der Internetdomain“ habe.
       
       Eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte im März dieses Jahres
       die Klage des Landes auf Unterlassung abgewiesen. Anders als im
       Eilverfahren entschied das Gericht damals, dass das Namensrecht des Landes
       durch die Internetdomain „berlin.com“ nicht verletzt werde, da der
       Städtename „Allgemeingut“ sei. Gegen dieses Urteil hat das Land Berlin
       Berufung eingelegt.
       
       ## Positive Aussichten trotz Niederlage
       
       „Es ist eine Schlacht gewonnen, aber der Krieg geht weiter“, sagte der
       Anwalt der Media Group nach der Verhandlung. Auch der Rechtsbeistand des
       Landes Berlin sieht den Prozessverlauf trotz vorläufiger Niederlage
       durchaus „positiv“. Denn das Gericht hatte im Verfahren signalisiert, es
       sei nicht auszuschließen, dass das „Risiko einer Namensrechtsverletzung und
       einer Zuordnungsverwirrung erheblich ist“.
       
       Außerdem hat das Kammergericht beide Parteien noch einmal „ermuntert“,
       Vergleichsverhandlungen zu führen. Bislang waren Gespräche zwischen Berlin
       und der Media Group über den Kauf des Namens an der Höhe des Preises
       gescheitert. Dem Gericht zufolge wollte die amerikanische Betreiberfirma
       einen „siebenstelligen Betrag“ haben. Über die Berufung im
       Hauptsacheverfahren wird die gleiche Zivilkammer entscheiden müssen. Ein
       Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest.
       
       20 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Beatrix Boldt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Adressendungen im Netz: Von .reise zu .bayern oder .lol
       
       Die Internetverwaltung ICANN will künftig neue Endungen für Web-Adressen
       zulassen. Neben .com und .de könnten Top Level Domains wie .paris treten.
       Die Umsetzung wird dauern.
       
 (DIR) Gema gewinnt teilweise: Youtube ist eine „Störerin“
       
       Die Gema hat sich vor Gericht teilweise gegen Youtube durchgesetzt. Künftig
       muss Youtube Videos löschen, die Urheberrechte verletzen.
       
 (DIR) Daten im Netz: Auf Umwegen in die Unsichtbarkeit
       
       Google und Facebook wissen mehr über ihre Nutzer als so manche ahnen. Wie
       lässt sich das verhindern? Sechs Methoden, digitale Spuren zu verwischen.
       
 (DIR) Ermittlungen wegen Bombendrohungen: Server von Riseup.net beschlagnahmt
       
       Das FBI hat einen Server konfisziert, der auch von dem anonymen
       Mailanbieter Riseup verwendet wird. Betroffen sind Foren und Mailinglisten
       von Aktivisten aus aller Welt.