# taz.de -- DAILY DOPE (552): Freiburger Teilzeit-Modell
       
       > In Baden-Württemberg stellt der Justizminister eine neue
       > Schwerpunktstaatsanwaltschaft vor. Zwei Staatsanwälte kümmern sich nun
       > ein wenig ums Thema Doping.
       
 (IMG) Bild: Wünscht sich, dass gedopte Athleten künftig wegen „Sportbetrug“ bestraft werden können: Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD).
       
       FREIBURG taz | Die Stuttgarter Landesregierung hat ein Versprechen aus dem
       grün-roten Koalitionsvertrag umgesetzt. In Freiburg wurde eine
       Schwerpunkt-staatsanwaltschaft zur landesweiten Verfolgung von
       Dopingdelikten eingerichtet. Baden-Württemberg ist das zweite Land, das
       diesen Schritt geht. Bisher gibt es nur in München eine derartige
       Einrichtung.
       
       Das Land hat genau eine zusätzliche Personalstelle bewilligt, die sich nun
       ein Staatsanwalt und eine Staatsanwältin hälftig teilen. In ihrer übrigen
       Arbeitszeit arbeiten die Ermittler weiter in der Abteilung für
       Drogendelikte und organisierte Kriminalität. Die Staatsanwälte kennen sich
       also auch mit Telefonüberwachung und ähnlichen Ermittlungsmethoden gut aus.
       
       Freiburg wurde als Standort ausgewählt, weil es hier wegen der Verfahren
       gegen Sportärzte der Freiburger Uniklinik bereits besonders viel Erfahrung
       und Fachwissen gab. Vorher war für Dopingfälle die Staatsanwaltschaft am
       Wohnort des Täters zuständig. Auch künftig wird nur die Staatsanwaltschaft
       zentralisiert.
       
       Die Gerichtsverfahren bleiben dezentral, es wird keine spezialisierten
       Richter geben. „Das ist mit dem Gerichtsverfassungsgesetz, einem
       Bundesgesetz, nicht möglich“, sagte Landesjustizminister Rainer
       Stickelberger, der die neue Einrichtung vorstellte.
       
       ## Fälle aus dem Freizeit-, Amateur- und Profisport
       
       Die Freiburger Dopingstaatsanwaltschaft wird sich um alle Fälle kümmern,
       bei denen Arzneimittel zum Doping im Freizeit-, Amateur- und Profisport
       verwendet werden. In den letzten Jahren stieg die Zahl der
       Ermittlungsverfahren im Land stark an, von 16 Fällen im Jahr 2008 auf
       immerhin 335 Verfahren 2011.
       
       Für Wettbetrug und andere Delikte mit Sportbezug sind weiter die
       dezentralen Staatsanwaltschaften zuständig. Auch an den strafrechtlichen
       Verboten konnte Stickelberger als Landesminister nichts ändern. Nach wie
       vor ist es nicht strafbar, wenn sich ein Sportler selbst dopt.
       
       Verboten ist laut Arzneimittelgesetz weiterhin nur das Inverkehrbringen und
       Verschreiben von Dopingmittel sowie das Anwenden bei anderen und (seit
       2007) der Besitz „nicht geringer“ Mengen. Stickelberger würde das gern
       ändern. Künftig soll auch der „Sportbetrug“ strafbar sein, wünscht sich der
       SPD-Politiker. Dann könnte ein Sportler bestraft werden, der gedopt an
       einem Wettkampf teilnimmt, um damit wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
       
       Da die Bundesregierung im Herbst ohnehin eine Evaluierung der Rechtslage
       vornimmt, will Stickelberger mit einer Bundesratsinitiative noch etwas
       warten. „Wenn die Bundesregierung aber in den nächsten Monaten nichts
       liefert, wird Baden-Württemberg aktiv.“
       
       ## Bodybuilderszene
       
       Bisher betreffen Dopingermittlungen ganz überwiegend den Freizeitsport,
       insbesondere die Bodybuilderszene. Auch außerhalb von Wettkämpfen ist die
       Weitergabe von Anabolika und anderen muskelbildenden Mitteln verboten, weil
       sie zu gesundheitlichen Problemen, etwa Herzbeschwerden, führen können.
       
       Da die Sportler sich aber in aller Regel freiwillig dopen, kann die
       Staatsanwaltschaft nur ermitteln, wenn die Polizei oder der Zoll
       verdächtige Pulver, Pillen und Ampullen beschlagnahmt. Oft werden die
       Grundstoffe aus Asien eingeführt, wo sie billig produziert werden.
       
       Stickelberger will aber auch gegen das Doping im Profibereich vorgehen. Er
       hofft auf Impulse und Strafanzeigen von den Sportverbänden, denn nur diese
       könnten flächendeckende Kontrollen durchführen. Allerdings muss eine
       positive Dopingprobe nach den Regeln der Anti-Doping-Agentur dem
       betroffenen Sportler spätestens nach sieben Tagen mitgeteilt werden. „Für
       heimliche Ermittlungen ist das nur ein schmales Zeitfenster“, sagte gestern
       ein beteiligter Staatsanwalt.
       
       26 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
 (DIR) Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) DAILY DOPE (554): Ehrenwert, aber unkorrekt
       
       Die Briten scheitern vor dem Internationalen Sportgerichtshof mit dem Plan,
       keine Sportler zu Olympia zuzulassen, die mal beim Pfuschen erwischt
       wurden.
       
 (DIR) Daily Dope (553): Ganz präzise Verbote
       
       Entgegen bisherigen Einschätzungen erklärt die Wada: Blutbehandlung durch
       UV-Bestrahlung war bis Ende 2010 rechtens. Einst Verurteilte fühlen sich
       rehabilitiert.
       
 (DIR) DAILY DOPE (551): Ein alter Bekannter
       
       Hans-Michael Holczer hat nicht das erste Mal mit gedopten Radfahrern zu
       tun. Seine Selbstinszenierung als Opfer wird von Fahrern angezweifelt.
       
 (DIR) Daily Dope (550): Wie ein lästiger Pickel
       
       Mit vollem Einsatz geht der deutsche Sport in den Olympiasommer – außer
       beim Thema Doping. Der Nada fehlt das Geld, um den Kampf gegen Blutdoping
       zu bestreiten.
       
 (DIR) DAILY DOPE (548): Positiver Nebeneffekt
       
       Curling wird von vielen als Pseudosport belächelt. Der Dopingfall des
       kanadischen Goldmedalliengewinners bei den Paralympics 2010, Jim Armstrong,
       beweist nun das Gegenteil.
       
 (DIR) DAILY DOPE (547): Abgeordnete Ahnungslosigkeit
       
       Der Bundestag diskutiert auf bescheidenem Niveau über Blutbehandlungen. Die
       kritische Expertise eines Pharmakologen wird als „Quatsch“ abgekanzelt.