# taz.de -- Schöner Wohnen: Zwangsverkabelt mit Gebühr
       
       > WOHNEN Weil die Vitus-Gruppe einen Vertrag mit Kabel Deutschland
       > abgeschlossen hat, sollen alle Mieter nun monatlich zahlen - auch die,
       > die von der Rundfunkgebühr befreit sind.
       
 (IMG) Bild: So hätte die Vitus-Immobiliengruppe ihre Mieter am Liebsten - vor der Glotze.
       
       Der Immobilien-Riese „Vitus-Gruppe“ hat sich bei seinen Mietern
       entschuldigt: Viel früher habe der die frohe Botschaft verkünden wollen,
       heißt es in dem Schreiben. Denn seit dem 1. März wurde für die Wohnanlage
       im Bremer Osten ein Vertrag mit Kabel Deutschland abgeschlossen. Die Mieter
       sollen von besonders günstigen Kabelgebühren „profitieren“. Nur noch 9,34
       Euro pro Monat, dank des „Großkundenrahmenvertrages“. Das ist allerdings
       ein Mengenrabatt und sieht daher vor, dass alle Mieter zahlen. Egal, ob das
       in ihren Mietverträgen steht, ob sie lieber nicht oder lieber mit
       Digital-Antenne fernsehen oder ob sie gar Sozialleistungen beziehen und
       deshalb sogar von den Rundfunkgebühren befreit sind. Einige sehen das nicht
       ein und organisieren Protest.
       
       Über 30.000 Wohnungen vermietet die Vitus-Gruppe in Deutschland. In Bremen
       gehören die „Bremische“ und die Beamten-Baugesellschaft (BBG) dazu, mit
       insgesamt 10.823 Wohneinheiten. Noch wurde der Brief nicht an alle
       Wohnanlagen der BBG und „Bremischen“ verschickt, das aber wird wohl kommen:
       „Kabel Deutschland wird im Laufe des Jahres 2012 damit beginnen, alle
       Kabelhausnetze der Vitus-Gruppe am Standort Bremen zu modernisieren“, heißt
       es in dem Schreiben. Darin auch Werbung für einige „zusätzliche
       Preisvorteile“: Die „Smartcard“ etwa für digitales Fernsehen gibt’s für
       zusätzliche 80 Cent, „High-Definition“ kostet weitere drei Euro monatlich.
       „Direkt buchbar“ sei auch ein „Premium“-Paket, so der Brief.
       
       „Als in Bremen die DVB-T-Receiver eingeführt wurden, hat mir das Arbeitsamt
       damals die 80 Euro dafür gegeben“, so ein Mieter. Bislang hatte er keine
       laufenden Kosten, nun soll er zahlen, obwohl davon nichts in seinem alten
       Mietvertrag steht. Das sieht er nicht ein.
       
       Eine direkte Umlage des Anschlusses wäre juristisch tatsächlich fragwürdig.
       Wohl deshalb steht in dem Info-Brief des Vermieters, dass mit dem Ausbau
       des Kabelnetzes ein „technischer Fortschritt“ und „zukünftige Verbesserung“
       geschaffen werden. Denn Investitionskosten für Modernisierungen können mit
       elf Prozent im Jahr auf die Mieten umgelegt werden. Dagegen aber wehrt sich
       eine andere Mieterin: Von Verbesserung könne keine Rede sein, schreibt sie
       in einem Flugblatt, und von „Zwangsverkabelung“ und „Knebelung“. Denn seit
       2004 gibt es in Bremen digitales Fernsehen über Antenne, mit derzeit 28
       Sendern. Über Kabel sind es nur sechs mehr. „Die Entscheidung, welche
       Empfangsmöglichkeiten gewählt werden, sollte jedem selbst überlassen
       werden“, schreibt sie weiter. Und, dass Mietrecht kein Marketinginstrument
       für Kabel-Anbieter sein könne. Nun werden Unterschriften gesammelt und
       Mieter-Treffen einberufen.
       
       Auch die städtische Gewoba hat Rahmenverträge, die den Mietern günstigere
       Konditionen bringen, aber niemand wird zum Vertrag mit einem speziellen
       Anbieter gezwungen.
       
       Thorsten Prietz, Prokurist der BBG, bestätigte den Vertragsabschluss.
       Bislang aber seien „keine Schwierigkeiten aufgetreten“, sagte er zur taz.
       Weiter wollte er sich bis Redaktionsschluss nicht äußern.
       
       1 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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