# taz.de -- Mietrecht: Abzocke mit Kabelgebühren
       
       > Die Wohnungsgesellschaft BBG kassierte zu Unrecht Kabelgebühren, doch
       > nicht alle MieterInnen bekommen ihr Geld zurück. „Betrug“, nennt das der
       > Mieterschutzbund.
       
 (IMG) Bild: Die ganze Schönheit des Fernsehens entlädt sich ohnehin nur im Testbild
       
       Ob die MieterInnen der Wohnungsgesellschaften [1][BBG und Bremische] wollen
       oder nicht: Sie müssen Kabelgebühren bezahlen, weil der Immobilien-Riese
       „Vitus-Gruppe“, zu der die Gesellschaften gehören, 2012 einen Vertrag mit
       Kabel Deutschland abgeschlossen hat. Alle Vitus-Wohnungen wurden seither
       nach und nach ans Kabelfernsehen angeschlossen. Der
       „Großkundenrahmenvertrag“ mit dem Kabelanbieter bedeutet für die
       MieterInnen zwar einen günstigen TV-Tarif. Den müssen allerdings auch jene
       zahlen, die gar kein Kabelfernsehen wollen. Und MieterInnen der BBG müssen
       sogar Gebühren für noch gar nicht installiertes Kabelfernsehen bezahlen –
       teilweise für mehr als zwölf Monate.
       
       Zum Beispiel in den Wohnungen In der Wisch am Hulsberg. Deren MieterInnen
       bekamen erst im Mai 2013 Kabelfernsehen. „Aber in meiner
       Nebenkostenabrechnung für 2012“, erzählt eine von ihnen, „waren knapp 96
       Euro für Kabelgebühren verzeichnet.“ Sie beschwerte sich und bekam die
       Gebühren zurück samt einer Entschuldigung der BBG für das „Versehen“.
       Genauso geschah es auch bei einer Nachbarin, die dieses „Versehen“ in ihrer
       Abrechnung für das Jahr 2013 freilich erneut entdeckte: Die BBG berechnete
       ihr dort Kabelgebühren für zwölf Monate, obwohl die Mieterin erst Ende Mai
       ihren Kabelanschluss bekommen hatte.
       
       „Hier werden die Leute abgezockt“, sagt Mieter Andreas Müller*. Es gebe
       unter seinen NachbarInnen „Ausländer, die die Nebenkostenabrechnungen nicht
       verstehen und deswegen einfach zahlen oder Hartz-IV-Empfänger, bei denen
       das Jobcenter die Nebenkosten übernimmt“. Einige hätten sich deswegen nicht
       über die falschen Abrechnungen beschwert, weil sie Angst hätten, die zu
       viel gezahlten Nebenkosten aus eigener Tasche ans Jobcenter zurückzahlen zu
       müssen. „Ich habe denen gesagt, dass das Quatsch ist“, sagt Müller, der
       einigen seiner NachbarInnen dabei geholfen hat, bei der BBG Widerspruch
       gegen die zu hohen Abrechnungen einzulegen, „aber das hatte keinen Sinn.“
       Das Geld der MieterInnen, die sich nicht beschwert hätten, sei jedenfalls
       nicht zurückerstattet worden.
       
       Das bestätigt die BBG, die gemeinsam mit der Bremischen fast 11.000
       Wohnungen in Bremen vermietet. BBG-Prokurist Thorsten Prietz verweist
       darauf, dass „selbstverständlich“ jedem, der Widerspruch eingelegt hätte,
       die zu viel gezahlten Kabelgebühren erstattet worden wären. Aber auch nur
       denen: „Wir gehen davon aus, dass die Abrechnungen ihre Richtigkeit haben,
       wenn die Mieter sich nicht bei uns melden“, sagt er.
       
       Das sieht Gert Brauer vom Mieterschutzbund anders. „Unserer Auffassung nach
       ist es Betrug, wenn die BBG hier nicht von selbst aktiv wird“, sagt er.
       Keineswegs nämlich handle es sich bei den falschen Abrechnungen um
       Einzelfälle: „Wir haben hier nahezu täglich mit BBG-Mietern zu tun, denen
       zu Unrecht Kabelgebühren berechnet wurden.“
       
       Dass die MieterInnen der BBG überhaupt dazu gezwungen werden, fast zehn
       Euro im Monat für Kabelfernsehen zu zahlen, ist für Brauer zumindest
       „juristisch fragwürdig“, für Prietz jedoch wasserdicht: „Gemäß Paragraf 27
       der zweiten Berechnungsverordnung und der Betriebskostenverordnung für
       preisgebundenen Wohnraum haben wir als Vermieter die Möglichkeit, weitere
       Wartungs- und Dienstleistungsverträge abzuschließen“, sagt er. Hierzu
       gehören seiner Auffasssung nach auch die TV-Versorgungsverträge. Wenn
       jemand allerdings nicht einmal einen Fernsehapparat besitze, könne man aber
       „nach Prüfung im Einzelfall eventuell von den Kabelgebühren absehen“.
       
       Als „branchenüblich“ bezeichnet auch Martin Korbach von der städtischen
       Wohnungsbaugesellschaft [2][Gewoba] die „Zwangsverkabelung“. Die
       Grundversorgung mit Fernsehen müsse vom Vermieter sichergestellt werden,
       und seit über zwölf Jahren geschehe das in den Gewoba-Wohnungen ebenfalls
       per Kabel. Sieben Euro 30 kostet das pro Wohnung im Monat. Das ist zwar
       über zwei Euro günstiger als in den BBG-Wohnungen, aber: Ein DVBT-Receiver
       kostet einmalig nur 30 Euro – und mit dem kann man sich durch 27 Programme
       zappen.
       
       Trotzdem: „Unsere Mieter müssen die Kabelgebühren zahlen, da gibt es keine
       Ausnahmen – das ist genauso wie beim Rundfunkbeitrag“, sagt Korbach. Bloß:
       Von dem können sich Menschen mit wenig Einkommen befreien lassen – vom
       Kabelfernsehen nicht.
       
       ## *Name geändert
       
       28 Aug 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bremische-bbg.de/
 (DIR) [2] http://www.gewoba.de/startseite/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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