# taz.de -- Niebels Teppich-Äffare: Was alles so zollfrei ist – und was nicht
       
       > Entwicklungshilfeminister Niebel sagt, der von ihm in Afghanistan
       > gekaufte Teppich sei zollfrei gewesen. Laut Medienbericht ist das nicht
       > so sicher. Die Staatsanwaltschaft prüft die Rechtslage.
       
 (IMG) Bild: Dirk Niebel hat sich etwas mitgebracht aus Afghanistan – doch ob der Teppich wirklich zollfrei war, liegt noch im Dunkeln.
       
       BERLIN afp | In der Teppich-Affäre von Entwicklungshilfeminister Dirk
       Niebel gibt es Zweifel an der Darstellung des FDP-Politikers, die Einfuhr
       des Souvenirs aus Afghanistan sei zollfrei gewesen. „Wer beim Schmuggel
       einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der
       Abgabenberechnung“, sagte der namentlich nicht genannte Leiter eines
       Zollamtes der Tageszeitung Die Welt.
       
       In einem Standardkommentar zum Zollkodex heißt es laut Welt zu der Frage,
       ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es
       Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab: „Bei vorsätzlicher oder grob
       fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche
       Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus.“
       
       Niebel hatte in einem Hörfunkinterview kürzlich gesagt, der eingeführte
       Teppich sei „überhaupt nicht zollpflichtig“. Als eines der „am wenigsten
       entwickelten Länder“ unterliege Afghanistan einer Sonderregelung der
       Europäischen Union, derzufolge auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche
       zollfrei nach Deutschland einführen dürften.
       
       Die Frage eines möglichen Steuervergehens beschäftigt auch die Justiz. Ein
       Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der Welt, die Behörde sei
       sich der Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein „Anfangsverdacht
       auf eine Steuerstraftat“ vorliege, werde noch einige Tage dauern. Mit der
       Angelegenheit hatte sich zunächst die Berliner Staatsanwaltschaft befasst,
       nun hat die Potsdamer Behörde den Fall übernommen.
       
       Niebel hatte den Teppich bei einem Besuch in Afghanistan für etwa 1.100
       Euro von einem Händler erworben, vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach
       Deutschland bringen lassen und zunächst nicht verzollt.
       
       19 Jun 2012
       
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