# taz.de -- Keine Ermittlungen gegen Niebel: Teppich-Schmuggel bleibt straffrei
       
       > Die Staatsanwaltschaft wird in der Teppich-Affäre nicht gegen Dirk Niebel
       > ermitteln. Der Bundesentwicklungsminister habe nicht vorsätzlich
       > gehandelt.
       
 (IMG) Bild: Nicht strafbar gehandelt, findet die Justiz: Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP).
       
       POTSDAM afp | Die Staatsanwaltschaft Potsdam verzichtet in der sogenannten
       Teppich-Affäre auf ein Ermittlungsverfahren gegen
       Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP).
       
       Die Prüfungen hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das
       Vorliegen einer verfolgbaren Straftat ergeben, teilte die
       Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Den bisherigen Erhebungen zufolge habe
       Niebel nicht vorsätzlich mit dem Ziel der Steuerhinterziehung oder
       Steuerhehlerei gehandelt, hieß es in der Begründung.
       
       Niebel hatte den Teppich im März bei einem Besuch in Afghanistan privat
       erworben und ihn vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach Deutschland bringen
       lassen. Der Teppich wurde zunächst nicht verzollt. Deswegen hatte die
       Justiz geprüft, ob dies eine versuchte Steuerhinterziehung darstellen
       könne.
       
       Diesen Tatbestand sah die Staatsanwaltschaft nicht erfüllt: Niebel habe
       nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen annehmen können, dass
       Mitarbeiter seines Hauses oder „sonstige Bedienstete
       (Bundesnachrichtendienst)“ die erforderlichen Formalitäten veranlasst
       hätten.
       
       Der Streit über die zollrechtlichen Absprachen zu dem Teppich-Import ist
       nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenfalls kein Beleg für ein
       vorsätzliches strafbares Handeln Niebels. BND und Entwicklungsministerium
       hatten Berichten zufolge unterschiedliche Ansichten dazu, wer die
       Einfuhrformalitäten für den Teppich übernehmen wollte.
       
       27 Jun 2012
       
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