# taz.de -- Filmen bei „Freiheit statt Angst“ illegal: Klappe für Polizei-Kameras
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Abfilmen der „Freiheit statt
       > Angst“-Demos für rechtswidrig erklärt. Es habe „offensichtlich“ kein
       > Grund für die Filmerei vorgelegen.
       
 (IMG) Bild: Kritischer Blick: Ein „Freiheit statt Angst“-Demonstrant als Polizist verkleidet.
       
       BERLIN taz | Die Berliner Polizei scheitert erneut mit ihrer Demo-Filmerei.
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Mitschneiden der „Freiheit statt
       Angst“-Demonstrationen 2009 und 2010 für rechtswidrig erklärt. Die
       Entscheidung fiel bereits am 26. April, wurde aber erst jetzt
       veröffentlicht.
       
       Geklagt hatte ein Mitglied des AK Vorratsdatenspeicherung. Die Gruppe
       organisiert die jährliche Datenschutz-Demo maßgeblich mit. Das Gericht
       betonte, dass die Aufzüge laut Versammlungsrecht nur bei „tatsächlichen
       Anhaltspunkten“ für „erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit“
       hätten gefilmt werden dürfen. Dies habe aber bei den „Freiheit statt
       Angst“-Demos „offensichtlich nicht vorgelegen“.
       
       Die Kammer bezog sich dabei auf eine Entscheidung vom Juli 2010. Schon
       damals hatte das Verwaltungsgericht das polizeiliche Filmen einer Berliner
       Anti-Atom-Demonstration für unrechtmäßig erklärt, da diese friedlich
       verlaufen sei. Demonstranten könnten durch die Kameras „abgeschreckt oder
       zu ungewollten Verhaltensweisen gezwungen“ werden, so die Richter damals.
       
       Michael Ebeling vom AK Vorratsdatenspeicherung freute sich über „das
       deutliche Urteil“. Gleichzeitig nannte er es „bitter“, dass „mutige Bürger
       erst vor Gericht ziehen müssen, um den Behörden den Stellenwert der
       Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Augen zu führen“. Auch der Grüne
       Benedikt Lux begrüßte die Entscheidung. Das Gericht erkenne damit an, dass
       das Filmen Demonstranten einschüchtere.
       
       Nach dem ersten Urteil musste der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch
       im August 2010 eine Weisung erlassen, auf Demos nur bei Straftaten zu
       filmen. Dies allerdings wird breit ausgelegt: Oft werden Kameras schon bei
       leichten Unruhesituationen angeschaltet. Auf einer Anti-AKW-Großdemo im
       März 2009 reichten dafür schon Vermummung und angebliche Gemüsewürfe.
       
       ## Die Weisung muss reichen
       
       Die Datenschützer hatten auch versucht, eine Unterlassung für künftige
       Aufnahmen zu erklagen. Das wiesen die Richter zurück: Die Weisung, nur bei
       Straftaten zu filmen, reiche aus.
       
       Die Polizei hatte vor Gericht die Aufnahmen der „Freiheit statt
       Angst“-Demos verteidigt, indem sie auf Straftaten verwies, die 2009 im
       Aufzug erfolgt seien. Damals sorgten allerdings vor allem Videos von
       Demonstranten für Wirbel: Diese hatten einen Polizeiübergriff zweier
       Beamter auf einen Radfahrer festgehalten. Die Polizisten wurden im Mai zu
       Geldstrafen von 6.000 Euro verurteilt.
       
       Die Polizei äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zum aktuellen Urteil.
       Glietsch hatte 2010 auch eine Neuregelung des Versammlungsrechts angeregt,
       die der Polizei das Filmen grundsätzlich erlaube. Aus der Innenverwaltung
       hieß es nun, Überlegungen für eine „saubere, rechtliche Lösung“ seien „noch
       aktuell“.
       
       SPD-Innenexperte Tom Schreiber sagte, die Konsequenzen aus dem Urteil
       würden nach der Sommerpause besprochen. Er persönlich sehe bisher „nicht so
       viele Argumente, warum friedliche Demos gefilmt werden sollten“.
       
       21 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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