# taz.de -- Urteil gegen Daimler: EuGH nimmt Konzern in die Pflicht
       
       > Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass Daimler die Aktionäre
       > unzureichend über Interna informiert hat. Gleichzeitig werden dem Konzern
       > Kartellabsprachen vorgeworfen.
       
 (IMG) Bild: Zu viel Gemauschel hinter verschlossenen Türen: Daimler steht unter Beschuss vom EuGH und dem britischen Kartellamt.
       
       STUTTGART/LONDON/LUXEMBURG rtr/afp/dpa | Die Rücktrittspläne des damaligen
       Chefs von DaimlerChrysler, Jürgen Schrempp, im Jahr 2005 waren
       börsenrelevante Insider-Informationen, über die die Finanzmärkte hätten
       informiert werden müssen.
       
       Nicht nur der Rücktritt selbst, sondern auch davor liegende
       Zwischenschritte wie etwa Gespräche dazu im Aufsichtsrat könnten Einfluss
       auf Aktienkurse haben, begründete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
       Luxemburg sein am Donnerstag verkündetes Urteil. (Az: C-19/11)
       
       Der Hintergrund: Schrempp hatte Mitte Mai 2005 mit dem damaligen
       Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper über seinen beabsichtigten
       Rücktritt gesprochen, der dann Dieter Zetsche als möglichen Nachfolger und
       andere Spitzenmanager einweihte. Nachdem der Aufsichtsrat dann dem
       vorzeitigen Ausscheiden Schrempps am 28. Juli zustimmte und dies in einer
       Ad-hoc-Mitteilung bekanntgab, zogen die Aktien des Konzerns deutlich an.
       
       Der Kläger des Musterverfahrens hatte seine Aktien jedoch kurz zuvor
       verkauft und macht Schadenersatz geltend, weil die Information zum
       Schrempp-Rücktritt zu spät veröffentlicht worden sei. Nun haben er und
       zahlreiche weitere Kläger gute Aussicht auf Schadenersatz.
       
       Der Autobauer kann die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs zur Stärkung der Rechte von Aktionären zunächst nicht
       abschätzen. Eine Unternehmenssprecherin sagte am Donnerstag in Stuttgart,
       der Richterspruch liege noch nicht vor. „Wir werden die Urteilsgründe dann
       analysieren. Es bleibt abzuwarten wie der Bundesgerichtshof auf der
       Grundlage des EuGH-Urteils entscheidet.“
       
       ## Noch mehr Ärger
       
       Daimler soll außerdem nach Ermittlungen der britischen Wettbewerbsbehörde
       OFT gemeinsam mit mehreren Lkw- und Transporter-Händlern illegale
       Absprachen getroffen haben.
       
       Nach den bisherigen Untersuchungen hätten Daimler und fünf
       Mercedes-Benz-Händler zwischen 2007 und 2010 Preise abgesprochen und
       sensible Geschäftsdaten ausgetauscht, teilte das Office of Fair Trading
       (OFT) am Donnerstag mit. Der Autobauer habe die in Nord-England, Schottland
       und Wales ansässigen Händler bei ihren Absprachen unterstützt. Daimler und
       die Händler hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Behörde
       entscheide, ob geltenden Wettbewerbsregeln verletzt worden seien.
       
       Die britische Mercedes-Benz-Tochter wollte sich nicht zu den
       Anschuldigungen äußern. Die Vorwürfe würden geprüft.
       
       28 Jun 2012
       
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 (DIR) Volkswagen
       
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