# taz.de -- Vorwürfe gegen deutsche Autoindustrie: Regierung schützt Daimler
       
       > Eine Klage läuft gegen den Konzern in den USA wegen Verstößen gegen die
       > Menschenrechte in Südafrika. Und das zu Zeiten des dortigen
       > Apartheid-Regimes.
       
 (IMG) Bild: Der Konzern Daimler unterstützt das südafrikanische Regime und die deutsche Regierung schaut zu.
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung versucht, den Daimler-Konzern vor einer
       Klage in den USA zu schützen.
       
       Eine entsprechende Stellungnahme, die der taz vorliegt, hat die Regierung
       unlängst an das oberste Gericht der USA geschickt. In dem Verfahren geht es
       um Menschenrechtsverstöße, die südafrikanische Bürgerrechtler dem deutschen
       Konzern vorwerfen.
       
       Zu Zeiten des Apartheid-Regimes in Südafrika soll Daimler speziell
       ausgerüstete Unimog-Lkw an den dortigen Sicherheitsapparat geliefert haben.
       Die Fahrzeuge seien eingesetzt worden, um den Widerstand der Schwarzen zu
       brechen, argumentieren die Bürgerrechtler. Damit sei der deutsche Konzern
       mitverantwortlich für die Menschenrechtsverstöße der früheren
       Apartheid-Regierung.
       
       Die Klage gegen Daimler wurde 2002 eingereicht auf der Basis eines
       speziellen US-Gestzes, des Alien Tort Claims Act. Diese Regelung ermöglicht
       es, Verstöße gegen das Völkergewohnheitsrecht, also auch gegen die
       Menschenrechte, in den USA vor Gericht zu bringen – auch wenn Täter und
       Opfer keine amerikanischen Staatsbürger sind.
       
       ## US-Gesetz müsse enger angelegt werden
       
       Das Gesetz ist mehr als 200 Jahre alt. Seit den 1980er Jahren versuchen
       Menschenrechtsaktivisten mit seiner Hilfe, transnationale Konzerne zu
       belangen. Der bekannteste Fall, in dem dies gelang, betrifft Shell in
       Nigeria. Der Erdölkonzern zahlte 15,5 Millionen US-Dollar Entschädigung an
       die Hinterbliebenen unter anderem des nigerianischen Oppositionspolitikers
       Ken Saro-Wiwa, den die dortige Regierung hatte hinrichten lassen.
       
       In ihrer Stellungnahme argumentiert die Bundesregierung nun, das US-Gesetz
       müsse enger ausgelegt werden. US-Gerichte seien nicht zuständig, zuerst sei
       die deutsche Justiz gefragt. In dieser Position erhält Berlin Unterstützung
       von der niederländischen und britischen Regierung. Die Obama-Administration
       und die südafrikanische Regierung sind dagegen der Ansicht, dass die
       US-Justiz entscheiden dürfe.
       
       Miriam Saage-Maaß vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und
       Menschenrechte in Berlin kritisiert die „ablehnende Haltung der
       Bundesregierung“. Die Forderung der Bundesregierung, die Sache vor
       deutschen Gerichten zu verhandeln, gehe in die Irre, so Saage-Maaß. „Solche
       Entschädigungsklagen sind nach deutschem Recht nahezu unmöglich.“
       
       ## Shell: Menschenrechtsverletzung in Nigeria
       
       In der aktuellen juristischen Auseinandersetzung geht es nicht unmittelbar
       um den Daimler-Fall. Dieses Verfahren ist einstweilen ausgesetzt. Konkret
       gestritten wird jetzt in den USA noch einmal über die Verantwortung des
       Ölkonzerns Shell für Verstöße gegen Menschenrechte in Nigeria. Der Ausgang
       dieses Falls entscheidet auch, ob das Daimler-Verfahren wieder aufgenommen
       und möglicherweise im Sinne der Menschenrechtsaktivisten entschieden wird.
       
       10 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Daimler
       
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