# taz.de -- Abgeordnete fordern Gleichstellung: CDU gibt sich homofreundlich
       
       > 13 CDU-Abgeordnete setzen sich für die steuerliche Gleichstellung von
       > Homopaaren ein. Sind sie erfolgreich, wäre das ein Paradigmenwechsel für
       > die konservative Partei.
       
 (IMG) Bild: 13 CDUler fordern das Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare.
       
       BERLIN taz | Nur zwei Absätze hat die unscheinbare Mitteilung einer Gruppe
       von CDU-Abgeordneten, die am Montag verbreitet wurde. Doch sie hat
       Sprengkraft und könnte einen Paradigmenwechsel in der Union ankündigen.
       Denn geht es nach den 13 Parlamentariern, würde die Gleichstellung von
       Homosexuellen in Deutschland einen entscheidenden Schritt vorangehen.
       
       Sie fordern nichts Geringeres als „endlich auch die steuerliche
       Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften“ umzusetzen. Die
       Politik soll sich ihren Kurs nicht von Gerichten diktieren lassen.
       Stattdessen wollen sie die Gleichstellung „als unsere eigenen politische
       Entscheidung“ verstanden wissen. Das Ehegattensplitting also, von dem
       bisher nur Eheleute profitieren, soll künftig auch für homosexuelle Paare
       in Lebenspartnerschaft gelten.
       
       „Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner einen Rahmen für eine auf
       Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete
       Beziehung gegeben haben“, heißt es weiter. Zudem verweisen die Abgeordneten
       auf den Koalitionsvertrag, in dem die Gleichstellung vereinbart wurde. Zu
       der Gruppe der Unterzeichner gehören etwa Ingrid Fischbach,
       stellvertretende Fraktionschefin, und Jens Spahn, gesundheitspolitischer
       Sprecher der Unionsfraktion. Nach der Sommerpause wollen die Abgeordneten
       ihr Anliegen in die Unionsfraktion einbringen.
       
       Sie begründen ihren Vorstoß unter anderem mit der Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts, das kürzlich die Ungleichbehandlung von
       Lebenspartnern beim Familienzuschlag für Beamte für verfassungswidrig
       erklärt hatte. Zuvor hatten mehrere Finanzgerichte entschieden, dass
       eingetragene Lebenspartner bis zum endgültigen Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts, das für kommendes Jahr erwartet wird, das
       Ehegattensplitting vorläufig in Anspruch nehmen können.
       
       Sollten die CDU-Parlamentarier Erfolg haben, wäre das eine kleine
       Sensation. Bisher scheiterten sämtliche Versuche, homosexuelle Paare im
       Steuerrecht gleichzustellen, an der Blockade der Union. Noch im Mai
       schmetterte die Union einen Antrag der Grünen im Bundestag auf steuerliche
       Gleichstellung ab. Lediglich drei CDU-Abgeordnete, die den jetzigen Vorstoß
       mittragen, enthielten sich.
       
       Ob jetzt tatsächlich ein Mentalitätswechsel stattgefunden hat, bleibt
       abzuwarten. Aus dem Kreis der Initiatoren war am Montag jedenfalls zu
       hören, dass man nicht mit erbittertem Widerstand rechnet. Dass die streng
       Konservativen aus CDU und CSU aber protestlos eines ihrer letzten Tabus
       fallen lassen, ist eher unwahrscheinlich.
       
       6 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paul Wrusch
       
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