# taz.de -- Homo-Ehe scheitert im Bundestag: „Eine Schande für das Haus“
       
       > Erstmals stimmt der Bundestag namentlich über die Öffnung der Ehe für
       > Schwule und Lesben ab. Doch der Antrag scheitert an der Blockade der
       > Liberalen.
       
 (IMG) Bild: Knutschen – ja. Heiraten – immer noch nicht.
       
       BERLIN taz | Die Mehrheit der Bevölkerung ist dafür. Eine Mehrheit der
       Abgeordneten im Bundestag ebenfalls. Dennoch sind am Donnerstagabend die
       Grünen mit ihrem Antrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
       gescheitert. Erstmals stimmten die Abgeordneten namentlich darüber ab.
       Sowohl in der FDP als auch bei der Union gab es jeweils vier Abweichler,
       die sich enthielten oder dem Antrag zustimmten. Einige davon selbst offen
       schwul, wie Michael Kauch (FDP) und Steffen Kaufmann (CDU).
       
       „Es wäre eine Schande für das Haus, wenn es heute keine Mehrheit bei der
       Abstimmung gäbe“, sagte Volker Beck (Grüne) vor der Abstimmung und verwies
       auf entsprechende Parteitagsbeschlüsse von SPD, Grünen, Linkspartei und
       FDP. Man dürfe nicht darauf warten, bis das Bundesverfassungsgericht das
       Parlament zu den nächsten Gleichstellungsschritten verurteile, sagte er.
       „Wir sind Gesetzgeber und haben den Auftrag, die Zukunft des Landes aktiv
       zu gestalten.“
       
       Michael Kauch (FDP) stimmte Beck zu „Inhaltlich bin ich ganz bei Ihnen, wie
       meine gesamte Fraktion“, sagte er. Der vorliegende Gesetzentwurf sei aber
       schlampig formuliert und könne deshalb nicht mitgetragen werden. Kauch
       richtete zugleich deutliche Worte an die Union. Die vollständige
       Gleichstellung von Homopaaren mit Eheleuten stehe so im Koalitionsvertrag.
       „Es wird Zeit, dass sich nicht nur die FDP an den Koalitionsvertrag hält,
       etwa beim Betreuungsgeld, sondern dass auch die Union an Punkten, die ihr
       nicht gefallen, den Koalitionsvertrag eins zu eins umsetzt.“
       
       Die Union zeigte sich unversöhnlich. „Mit uns ist eine vollständige
       Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe nicht zu
       machen“, sagte Thomas Silberhorn (CSU). Es gebe keinen Grund, bewährte
       Einrichtungen für Eheleute, wie das Ehegattensplitting, umzukrempeln.
       Darüber hinaus verwies er auf bisher Erreichtes, etwa das Ende der
       Benachteiligung von Homos bei Erbschaftssteuer oder im öffentlichen
       Dienstrecht. Dass die Regierung bei den meisten Punkten von Gerichten zu
       Gesetzesänderungen verdonnert wurde, verschwieg der CSUler.
       
       Seit bald 12 Jahren können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene
       Lebenspartnerschaft eingehen. Damit stehen ihnen viele Rechte und Pflichten
       von Eheleuten zu. Beim Adoption- und Steuerrecht aber sind sie nach wie vor
       benachteiligt.
       
       29 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paul Wrusch
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) CSU-Politiker fordert Gleichstellung: „Im Familiensplitting liegt die Zukunft“
       
       Der Münchner Oberbürgermeister-Kandidat Josef Schmid (CSU) will Homo-Ehen
       nicht länger steuerlich diskriminieren. Stattdessen fordert er Vorteile für
       alle, die Kinder haben.
       
 (DIR) Familienministerin unterstützt Initiative: Schröders „konservative Homo-Werte“
       
       Kristina Schröder unterstützt eine Initiative von 13
       CDU-Bundestagsabgeordneten. Damit sollen homosexuelle Lebenspartnerschaften
       steuerliche gleichgestellt werden.
       
 (DIR) Abgeordnete fordern Gleichstellung: CDU gibt sich homofreundlich
       
       13 CDU-Abgeordnete setzen sich für die steuerliche Gleichstellung von
       Homopaaren ein. Sind sie erfolgreich, wäre das ein Paradigmenwechsel für
       die konservative Partei.
       
 (DIR) Ehegattensplitting für Homopaare: Gleichstellung auf Umwegen
       
       Bund und Länder einigen sich darauf, eingetragenen Lebenspartnerschaften
       das Ehegattensplitting zu gewähren. Aber nur bis Karlsruhe entschieden hat.