# taz.de -- Rente für Hinterbliebene von NS-Opfer: Auf 600 Euro Beihilfe geeinigt
       
       > Die Witwe eines Auschwitz-Überlebenden hatte auf die Zahlung einer
       > Hinterbliebenenrente geklagt. Nach drei Jahren hat sich nun das Land NRW
       > mit ihr geeinigt.
       
 (IMG) Bild: Wenigstens eine Beihilfe gibt es für die Witwe Eva B.
       
       DÜSSELDORF taz | Etwa eine Stunde dauerte die Verhandlung vor der 27.
       Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts. Dann war endlich die Einigung
       gefunden. Mehr als drei Jahre nach dem Tod ihres Mannes bekommt Eva B. nun
       doch noch die ihr bisher vom Land Nordrhein-Westfalen verweigerte
       finanzielle Unterstützung.
       
       Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf sagte am Dienstag der
       KZ-Opfer-Witwe eine lebenslange Beihilfe von 600 Euro im Monat zu. Damit
       folgte die Behörde dem Vorschlag des Gerichts, das eindringlich für eine
       solche „eigentlich vernünftige Regelung“ geworben hatte.
       
       Der 1924 im westfälischen Herne geborene Anton B., Eva B.s Ehemann, war im
       März 1943 als „Zigeuner“ von der Gestapo verhaftet und ins KZ Auschwitz
       deportiert worden. Im April 1944 kam er ins KZ Buchenwald. Als ihn ein Jahr
       später die US-Armee aus der Sklavenarbeit im KZ Mittelbau-Dora befreite,
       waren sein Vater, seine zehn Geschwister und deren Kinder von den Nazis
       ermordet worden. Nur seine Mutter war noch am Leben.
       
       Und Anton B. war gesundheitlich ruiniert. Ein medizinischer Gutachter
       attestierte ihm 1957 eine „Kopfneuralgie“, eine „Übererregbarkeit des
       vegetativen Nervensystems“ sowie „Störungen des Herzgefäßkreislaufes mit
       Herzmuskelfunktionsbeeinträchtigung erheblichen Ausmaßes“. Aufgrund dieser
       Befunde bezog Anton B. eine Opferrente. Auf zunächst 40, später 70 Prozent
       wurde die „verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit“ festgesetzt.
       
       Am 8. Februar 2009 starb Anton B. – zwei Wochen nach einer
       Herzschrittmacher-Operation. Daraufhin beantragte seine Witwe eine
       Hinterbliebenenrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Doch die
       zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung lehnte ab.
       
       Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, da nicht mit der
       erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass
       der Tod von Anton B. auf einer durch die Verfolgung beruhenden Schädigung
       seines Körpers oder seiner Gesundheit beruhe. Zwar habe er zweifellos
       „starke vegetative und psychische Beschwerden“ davongetragen, so ein
       Gutachter, aber bereits die Anerkennung des Herzleidens als
       „verfolgungsbedingt“ sei eine „Falschanerkenntnis“ gewesen.
       
       ## Nach Jahren einem Vergleich zugestimmt
       
       Wäre Eva B. die Witwe eines ehemaligen Wehrmachtssoldaten oder eines
       SS-Angehörigen, hätte sie keine Probleme gehabt: Dann hätte für sie das
       Bundesversorgungsgesetz (BVG) gegolten, nach dem eine einmal anerkannte
       Schädigung des Verstorbenen im Nachhinein nicht wieder infrage gestellt
       werden kann. So jedoch blieb ihr nichts anderes übrig, als zu klagen.
       
       Nach jahrelangem Hin und Her hat jetzt die Bezirksregierung auf Drängen des
       Gerichts einem Vergleich zugestimmt. Sie wird zwar weiterhin keine
       Hinterbliebenenrente zahlen, jedoch eine im BEG ebenfalls vorgesehene
       Beihilfe: Statt der geforderten rund 900 Euro bekommt Eva B. nun monatlich
       600 Euro, rückwirkend ab 1. März 2009. Falls gesetzlich möglich, übernimmt
       die Behörde auch die künftigen Kosten ihrer Krankenversorgung. Ein größeres
       Entgegenkommen sei aufgrund der geltenden Rechtslage „bedauerlicherweise
       nicht möglich“, sagte die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes
       (Grüne), die die Bezirksregierung vor Gericht vertrat.
       
       „Dieser aktuelle Fall zeigt, dass die Rechtslage derzeit in mancher
       Hinsicht nicht gerecht ist“, sagte die frühere Justizministerin
       Schleswig-Holsteins. Notwendig sei eine „bundesweite politische Debatte zu
       einer Reform des Gesetzes“.
       
       Eva B., die nicht bei der Verhandlung anwesend war, hat nun drei Wochen
       Zeit, die Vereinbarung zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Doch
       damit ist nicht zu rechnen. Sie werde „sicher den Vergleich begrüßen“,
       sagte der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani
       Rose. Er hoffe jedoch, das die Behörden in Angelegenheiten der
       Hinterbliebenen von KZ-Opfern „künftig andere Maßstäbe“ anlegten. „Die
       Berücksichtigung eines Verfolgungsschicksals muss im Vordergrund stehen“,
       forderte Rose.
       
       7 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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