# taz.de -- Rente für Hinterbliebene von NS-Opfer: Nochmalige Prüfung
       
       > Die Weigerung der Behörden, Eva B. Witwenrente zu zahlen, sorgt für
       > Empörung. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den Vorgang
       > prüfen lassen.
       
 (IMG) Bild: Zeigt sich empört über die Behandlung der Hinterbliebenen: Romani Rose vom Zentralrat der Sinti und Roma.
       
       BERLIN taz | Etwas Hoffnung für die KZ-Opfer-Witwe Eva B.: Die
       nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat als
       Reaktion auf einen offenen Brief des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
       veranlasst, dass sich die Behörden ihren Fall noch einmal anschauen.
       
       Wie die taz [1][zuvor berichtet] hatte, weigert sich die zuständige
       Bezirksregierung Düsseldorf, der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden eine
       Hinterbliebenenrente zu zahlen. „Die Ministerpräsidentin hat den
       Innenminister gebeten, den Fall erneut zu prüfen“, teilte ein
       Regierungssprecher nun am Dienstag mit. Er schränkte aber zugleich ein:
       „Landesregierung und Bezirksregierung müssen sich dabei aber im Rahmen des
       geltenden Bundesrechts bewegen.“
       
       Zuvor hatten Sinti und Roma gegen die Weigerung protestiert, der Witwe des
       Auschwitz-Überlebenden Anton B. eine Rente zuzugestehen. „Das ist 67 Jahre
       nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang“, hieß
       es in einem offenen Brief des Zentralratsvorsitzenden Romani Rose an
       NRW-Ministerpräsidentin Kraft.
       
       Der 1924 in Herne geborene und 2009 gestorbenen Sinto Anton B. hatte als
       einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz überlebt
       und wurde später in den KZs Buchenwald und Mittelbau-Dora zur Zwangsarbeit
       versklavt. Zeit seines Lebens bekam er wegen als „verfolgungsbedingt“
       anerkannter Gesundheitsschäden eine Opferrente.
       
       Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau Eva B. eine Witwenrente, die ihr
       die Bezirksregierung Düsseldorf aber standhaft verwehrt. Die Behörde
       zweifelt posthum die ärztlichen Befunde aus den 50ern an, wonach Anton B.s
       Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei, und begründet damit
       die Ablehnung des Antrags auf Hinterbliebenenrente der Witwe. „Wir werden
       diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen“, schrieb der
       Zentralratsvorsitzende Rose Ministerpräsidentin Kraft.
       
       Kritik kam auch von der Opposition im Bundestag. „Die Entscheidung im Fall
       der Witwenrente des Auschwitz-Überlebenden Anton B. macht einen
       fassungslos“, sagte der Linken-Abgeordnete Jan Korte der taz. „Welcher
       Geist herrscht eigentlich in solchen Behörden?“ Immer wieder müssten
       NS-Opfer und deren Angehörige um minimale Renten oder
       Entschädigungszahlungen kämpfen, so Korte.
       
       Auch Volker Beck, Menschenrechtsexperte der Grünen im Bundestag, empörte
       sich. „Der Fall zeigt, dass das gesamte deutsche Entschädigungsrecht vom
       Gedanken einer Abwehr der Ansprüche getragen ist“, sagte Beck der taz.
       „Rechtsgrundsätze, die bei der Versorgung von Soldaten und selbst
       SS-Angehörigen gelten, finden beim Entschädigungsrecht keine Anwendung.“
       Bei vielen verfolgungsbedingten Erkrankungen sei es fast unmöglich, den
       Beweis anzutreten, dass sie ausschließlich verfolgungsbedingt sind. Beck:
       „Hier kommt man nur mit Großzügigkeit zu mehr Gerechtigkeit.“.
       
       24 Jul 2012
       
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