# taz.de -- Gleichstellung von Homo-Paaren: Justizministerin fordert Adoptionsrecht
       
       > Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Homo-Paare auch
       > beim Adoptionsrecht gleichstellen. Es sei wunderbar, wenn mehr
       > gleichgeschlechtliche Paare Kinder hätten.
       
 (IMG) Bild: Noch dürfen sie kein Kind adoptieren.
       
       BERLIN rtr | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       möchte homosexuelle Paare auch beim Adoptionsrecht gleichstellen. „Wenn
       mehr gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben, ist das wunderbar. Neben der
       bereits jetzt möglichen Stiefkindadoption, wird sich die volle Adoption
       Bahn brechen“, schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem Beitrag für den
       Stern. „Wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechts ein Paar werden, sollte
       die Politik sie nach Kräften unterstützen“, fügte die FDP-Politikerin
       hinzu.
       
       Verwundert zeigte sich die Ministerin über die Debatte darüber, ob das
       Ehegattensplitting im Steuerrecht auf gleichgeschlechtliche Paare
       übertragen werden sollte. Im Südwestrundfunk betonte sie, es gebe auch in
       diesem Sommer wieder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die
       deutlich machten, dass es im Steuerrecht eine Ungleichbehandlung zwischen
       eingetragenen Lebenspartnern und der Ehe gebe.
       
       Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich der Forderung der FDP nach einer
       raschen Lösung widersetzt. Sie plädiert stattdessen dafür, erst auf der
       Basis eines Urteils der Karlsruher Richter zu handeln, mit dem 2013
       gerechnet wird. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa
       für den stern sprechen sich 75 Prozent der Bundesbürger für ein
       Ehegattensplitting bei homosexuellen Paaren aus. Nur 23 Prozent seien
       dagegen, und zwei Prozent der Befragten hätten keine Meinung dazu.
       
       Beim Ehegattensplitting werden Ehepartner steuerlich gemeinsam veranlagt.
       Diese Regelung begünstigt Familien mit nur einem Verdiener ebenso wie
       solche mit großen Einkommensunterschieden. Nach Angaben des
       Finanzministeriums beträgt die Steuerersparnis für Ehegatten mit der
       Regelung knapp 20 Milliarden Euro. Eine Ausdehnung auf die rund 23.000
       eingetragenen Lebenspartnerschaften würde rund 30 Millionen Euro kosten.
       
       15 Aug 2012
       
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