# taz.de -- Stimmen zum Breivik-Urteil: „Piff, paff, puff, Du verschwindest“
       
       > Die Richterin will Breivik nicht von seiner Schuldfähigkeit freisprechen.
       > Überlebende und Angehörige sind zufrieden. Seine Anwälte rechnen nicht
       > mit Berufung.
       
 (IMG) Bild: Hat ihr Urteil gesprochen: Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.
       
       OSLO dapd/dpa/afp | Breiviks Richterin Wenche Elizabeth Arntzen hat unter
       Verweis auf die Schuldfrage begründet, warum das Gericht den norwegischen
       Massenmörder nicht für geisteskrank erklärt hat. Sie halte es für
       „prinzipiell bedenklich, Verbrecher von Schuldfähigkeit freizusprechen,
       indem man ihre Gesinnung für krankhaft erklärt“, sagte Arntzen am Freitag
       vor Gericht. Gleiches gelte für Verbrecher, „die keine Behandlung nötig
       haben“.
       
       Viele Überlebende und Angehörige von Opfern begrüßten das Urteil. „Jetzt
       werden wir eine Weile nichts mehr von ihm hören. Jetzt haben wir endlich
       unsere Ruhe“, sagte Per Balch Sörensen, dessen Tochter auf Utöya von
       Breivik getötet wurde, dem dänischen Sender TV2. „Er ist verurteilt, und
       niemand kann etwas anderes behaupten“, sagte Emma Martinovic, die das
       Massaker auf der Insel überlebte, der norwegischen Zeitung „Verdens Gang“.
       "Von jetzt an werde ich nicht mehr an ihn denken."
       
       Nach der Urteilsverkündung zeigen sich Überlebende und Angehörige von
       Opfern erleichtert. „Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan“, sagt Tore
       Sinding Bekkedal, der das Massaker von Utöya überlebte. „Dieser Mist ist
       endlich zu Ende, jetzt kann das Leben beginnen“, schreibt Ingrid Nymön auf
       Twitter. „Piff, paff, puff, Du verschwindest“, textet Adrian Pracon, den
       Breivik verschonte, weil er ihm äußerlich ähnlich sah, in dem
       Kurznachrichtendienst.
       
       Anwältin Yvonne Larsen, die Familienangehörige und Opfer als Nebenkläger
       vertrat, erhält nach dem Urteil erleichterte SMS und E-Mails auf ihr Handy.
       Viele seien erleichert, sagt die Juristin. „Das Urteil erscheint uns sehr
       vernünftig und weise.“
       
       „Das ist eine gute Grundlage dafür, dass der Schuldige den Rest seines
       Lebens in Haft bleibt“, sagt Knut Storberget, der zur Zeit der Anschläge
       Norwegens Justizminister war.
       
       Die Anwälte des verurteilten norwegischen Massenmörders Anders Behring
       Breivik halten es für unwahrscheinlich, dass ihr Mandant in Berufung geht.
       „Ich denke, er wird sagen, dass er den Richterspruch nicht anficht“, sagte
       Breiviks Anwältin Vibeke Hein Baera am Freitag im norwegischen Fernsehen.
       Hauptverteidiger Geir Lippestad sagte der Nachrichtenagentur NTB, Breivik
       werde das Urteil annehmen.
       
       Das Gericht hatte Breivik in seinem Urteil für zurechnungsfähig erklärt und
       gegen ihn die Höchststrafe verhängt: 21 Jahre Haft und
       Sicherungsverwahrung. Dennoch sagte Arntzen in der Begründung, eine Strafe
       solle nicht ausschließlich etwas Schmerzhaftes sein, sondern auch ein Weg
       zurück in die Gesellschaft. Mit dem Urteil „unzurechnungsfähig“ wäre
       Breivik dieser Weg versperrt worden.
       
       24 Aug 2012
       
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 (DIR) Anders Breivik
       
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