# taz.de -- Prozess gegen Massenmörder: Breivik zu 21 Jahren Haft verurteilt
       
       > Das Osloer Amtsgericht hat das Urteil über Anders Behring Breivik
       > gesprochen. Der Massenmörder ist schuldfähig und muss für 21 Jahre in
       > Haft – plus Sicherungsverwahrung.
       
 (IMG) Bild: Anders Breiviks Richter.
       
       STOCKHOLM taz | „Idømmes til forvaring“: Verurteilung zu einer Haftstrafe.
       Das Fazit stand am Anfang, als Richterin Wenche Elizabeth Arntzen am
       Freitag um 10 Uhr im Amtsgericht Oslo mit der vorab auf fünf bis sechs
       Stunden terminierten Verlesung des Urteil gegen Anders Behring Breivik
       begann.
       
       Dieser sei als zurechnungsfähig und damit schuldfähig am Mord an 77
       Menschen und dem Verstoß gegen den Terrorparagraphen des norwegischen
       Strafgesetzbuchs anzusehen. Die Rechtsfolge: Verurteilung zu einer
       21-jährigen Haftstrafe mit einer Mindesthaftzeit von 10 Jahren – der
       Höchststrafe, die das Recht des Landes kennt.
       
       Vom Gericht abgewiesen wurde damit nicht nur Breiviks eigener Antrag, mit
       dem er am 22. Juni, dem letzten Verhandlungstag, Freispruch verlangt hatte
       mit der Begründung, bei seinem „präventiven Angriff“ habe er in „Notrecht“
       gehandelt, „für mein Volk, meine Kultur, meine Religion, meine Stadt und
       mein Land“.
       
       Die RichterInnen folgten auch nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den
       33-jährigen in eine geschlossene psychiatrische Anstalt einzuweisen, weil
       nicht mit hinreichender Sicherheit von seiner Zurechnungsfähigkeit
       ausgegangen werden könne. Er habe womöglich zum Tatzeitpunkt unter einer
       Psychose gelitten, meinte die Anklagebehörde, weshalb nach dem
       Rechtsprinzip „im Zweifel für den Angeklagten“ nur die juristisch „mildere“
       Strafe, also Psychiatrie statt Haft, in Betracht komme.
       
       ## Nicht unzurechnungsfähig
       
       Weil sie nun im formalen Strafwert – dass Breivik sich gegen eine
       Einstufung als unzurechnungsfähig wehrte, hatte für das Gericht keine Rolle
       zu spielen – über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgingen, waren die
       RichterInnen zu einer besonders umfassenden Begründung ihres Urteils
       gezwungen. Wohl auch ein Grund dafür, dass der urspünglich für den 20. Juli
       vorgesehene Verkündungstermin um fünf Wochen verschoben worden war.
       
       Angesichts von zwei im Ergebnis widersprüchlichen psychiatrischen
       Gutachten, die beide von einer Fachkommission als fachgerecht abgesegnet
       worden waren, blieb den RichterInnen neben der Abwägung dieser Gutachten
       nun vor allem die Möglichkeit, ihrer eigenen Anschauung aufgrund des
       Verhaltens des Terroristen in den 43 Verhandlungstagen vor Gericht
       ausschlaggebenden Wert einzuräumen.
       
       Der objektive Sachverhalt stand demgegenüber fest. Breivik war in vollem
       Umfang geständig, was seine Taten angeht. Seine Autobombe hatte am 22. Juli
       2011 im Regierungsviertel von Oslo 8 Menschen getötet. Das von ihm beim
       Jungsozialisten-Ferienlager auf der Insel Utøya veranstaltete Massaker
       kostete 69 Menschenleben.
       
       ## Drei Zellen
       
       Drei Zellen zu je 8 Quadratmetern. Eine Wohn-, eine Arbeits- und eine
       Trainingszelle. Keinerlei Kotakt mit anderen Insassen, alle Kommunikation
       nach draußen wird überwacht und gegebenfalls zensiert oder verboten. Das
       sind die Haftbedingungen, die Anders Breivik nun im Hochsicherheitstrakt
       der „Ila-Gefängnis- und Verwahranstalt“ erwarten.
       
       Südwestlich von Oslo gelegen, hat „Ila“ Geschichte. Erbaut Ende der 1930er
       Jahre als Frauengefängnis, benutzte Nazideutschland es zur Zeit der
       Besetzung Norwegens als Konzentrationslager für vorwiegend politische
       Häftlinge. Nach dem Krieg saßen wegen Kollaboration mit dem Feind und
       Landesverrat Verurteilte hier ein.
       
       Breivik gilt als – Norwegens einziger – Häftling der höchsten
       Sicherheitsstufe. Die Haftbedingungen werden deshalb so streng sein, wie es
       das norwegische Recht überhaupt zulässt. „Ila“ selbst bezeichnet den
       Hochsicherheitstrakt auf seiner Website als „Gefängnis im Gefängnis“.
       
       24 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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