# taz.de -- BverwG erleichtert Nachzug: Einreise auch ohne Sprachkenntnis
       
       > Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner wollen, müssen bei der
       > Einreise keine Sprachkenntnisse vorweisen. Vorausgesetzt, der
       > Spracherwerb war nicht möglich.
       
 (IMG) Bild: Das Deutsch-Lernen kann auch später nachgeholt werden.
       
       LEIPZIG afp | Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner einreisen
       wollen, müssen nicht immer deutsch sprechen können. Ist es ihnen nicht
       möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die
       Einreise auch ohne diese erlaubt, wie am Dienstag das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. [1][(Az: 10 C 12.12)] 
       
       Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hatte 2004 einen Landsmann
       geheiratet, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
       2008 beantragte sie ein Visum für den Familiennachzug zu ihrem Ehemann.
       Wegen unzureichender Sprachkenntnisse lehnte die deutsche Botschaft in
       Kabul dies ab.
       
       2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Spracherfordernis
       für nachreisende Ehepartner im Grundsatz bestätigt. Dies diene der
       Integration und auch der Verhinderung von Zwangsehen.
       
       Nach dem neuen Urteil ist dies aber nur eingeschränkt übertragbar, wenn der
       hier lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn von
       einem Deutschen dürfe der Staat grundsätzlich nicht verlangen, für seine
       Ehe im Ausland zu leben.
       
       Vom Ehepartner eines Deutschen dürften daher „nur zumutbare Bemühungen zum
       Spracherwerb verlangt werden“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wenn
       der Spracherwerb nach den Bedingungen im Herkunftsland nicht zumutbar
       möglich ist oder aus anderen Gründen erfolglos bleibt, habe der
       ausländische Ehepartner nach einem Jahr trotzdem Anspruch auf ein
       Einreisevisum.
       
       „Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der
       Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als
       Ehegatte zu erhalten“, stellten die Leipziger Richter klar.
       
       Unerheblich sei es, dass im konkreten Fall der Mann neben der deutschen
       auch die afghanische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Verwaltungsgericht
       Berlin soll nun noch klären, ob die Frau in Afghanistan überhaupt
       irgendwelche Möglichkeiten hatte, Deutsch zu lernen.
       
       4 Sep 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bverwg.de/enid/7a0207da87862fb44d19e9048cdc5de5,a140fc617a092d0942566572774720313020432031322e3132093a095f7472636964092d093134333533/Entscheidungen/Verwandte_Dokumente_ax.html
       
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