# taz.de -- Integrationsdebatte in der Regierung: Wer sich anstrengt, darf bleiben
       
       > In dieser Woche werden die Verschärfungen des Ausländerrechts im
       > Bundestag beraten. Die schwarz-gelbe Koalition findet das Paket
       > "ausgeglichen".
       
 (IMG) Bild: "Gut integriert": Ein Mädchen schwenkt die deutsche, türkische und europäische Flagge.
       
       BERLIN taz | Union und FDP verteidigen die anstehenden Änderungen im
       Ausländerrecht gegen Kritik aus der Opposition. Es gebe keine Wende in der
       Ausländerpolitik der Koalition, sondern nur eine "logische
       Weiterentwicklung" bestehender Regelungen, sagte der CSU-Innenpolitiker
       Hans-Peter Uhl. Als "ausgeglichen" bezeichnete Hartfrid Wolff (FDP) das
       Gesetzespaket, das am Montag Gegenstand einer Sachverständigenanhörung war
       und noch in dieser Woche in Innenausschuss und Bundestagsplenum
       abschließend beraten werden soll.
       
       Im Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wird an verschiedenen
       Stellschrauben des Ausländerrechts gedreht. Neben der Schaffung eines
       eigenständigen Straftatbestands gegen Zwangsheirat soll es ein
       Wiederkehrrecht für Frauen geben, die gegen ihren Willen im Ausland
       verheiratet wurden, zuvor aber in Deutschland gut integriert waren.
       Außerdem will die Koalition gegen Scheinehen vorgehen, indem die
       Mindestbestandszeit einer Ehe, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des
       ausländischen Ehepartners im Fall einer Scheidung begründet, von bislang
       zwei auf jetzt drei Jahre erhöht wird.
       
       Experten kritisieren diesen Vorstoß. Er sei unverhältnismäßig und führe zu
       einer "Verschlechterung der Situation für von Gewalt betroffenen Mädchen
       und Frauen", erklärte der Verband binationaler Familien und
       Partnerschaften.
       
       Zuspruch erhält die Koalition für die vorgesehene Änderung des Bleiberechts
       für Jugendliche, die bislang mit einer Duldung in Deutschland leben. Sind
       diese "gut integriert" - konkret heißt das Schulbesuch über sechs Jahre
       oder der Erwerb eines Schulabschlusses -, sollen sie mitsamt den Eltern
       eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
       
       Am meisten Widerspruch erntete die Koalition aber für ihren Plan,
       Neuzuwanderern die Aufenthaltserlaubnis nur befristet zu verlängern,
       solange diese ihren Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
       Das Bestehen des Sprachtests sei dafür aber keine Bedingung, sagte der
       CDU-Innenexperte Reinhard Grindel. "Derjenige, der sich bemüht, muss
       natürlich nicht fürchten, in seine Heimat zurückgeschickt zu werden", so
       Grindel. Neu sei allerdings, dass die Behörden in Zukunft verpflichtet
       seien, nach einem Jahr die Teilnahme an dem Kurs zu überprüfen. Schon bei
       der bisherigen Rechtslage sei eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur
       zu erlangen gewesen, wenn das erforderliche Sprachniveau erreicht wurde.
       
       Mit dem neuen Passus könne man "Integrationsverweigerer schneller
       feststellen", sagte Grindel; zudem könne man endlich belastbarere Zahlen
       und Daten "über diejenigen, die sich beharrlich weigern, einen Kurs zu
       besuchen", erlangen.
       
       15 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Niklas Wirminghaus
       
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