# taz.de -- Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: Pflicht zum Deutsch-Test wackelt
       
       > Nun soll der EuGH doch gefragt werden, ob Sprachtests für nachziehende
       > Ehegatten gegen EU-Recht verstoßen. Linke und Grüne freuen sich über die
       > Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: EhegattInnen in den Deutschkurs: Eine "Integrationsmaßnahme", die nach EU-Recht womöglich gar keine ist.
       
       FREIBURG taz | Müssen ausländische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen
       wollen, zuvor einen Sprachtest bestehen? Die deutsche Rechtslage schreibt
       das seit 2007 vor. Möglicherweise verstößt dies jedoch gegen Europarecht -
       wie nun auch das Bundesverwaltungsgericht findet.
       
       Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten in Deutschland nur noch
       dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich "zumindest auf einfache Art
       in deutscher Sprache verständigen" können. Betroffen sind von der Regelung
       vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, Amerikaner
       und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht
       allerdings nicht.
       
       Der obligatorische Sprachtest könnte allerdings gegen die EU-Richtlinie zur
       Familienzusammenführung verstoßen. Danach dürfen EU-Staaten zwar
       nachziehende Ehegatten zu "Integrationsmaßnahmen" verpflichten, was das
       konkret bedeutet, ist aber bis heute umstritten. Sind damit nur
       Integrationskurse nach der Einreise gemeint oder auch Tests, die eine
       Einreise verhindern können?
       
       Eigentlich sollte eine solche Auslegung der EU-Richtlinie vom Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgenommen werden. Doch das
       Bundesverwaltungsgericht sah in einem Grundsatzurteil im März 2010 dazu
       keinen Anlass. Es sei eindeutig, dass die EU-Richtlinie verbindliche
       Sprachtests zulasse.
       
       ## AA hat bereits nachgegeben
       
       Von dieser Haltung ist das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgerückt. In
       einem neuen Beschluss, der an diesem Dienstag bekannt wurde, erklären die
       Leipziger Richter, dass die Frage doch dem EuGH vorgelegt werden sollte.
       Die Richter begründen ihren Sinneswandel mit einer Stellungnahme der
       EU-Kommission in einem niederländischen EuGH-Verfahren. Die Kommission
       hatte im Mai eine niederländische "Basis-Eingliederungs-Prüfung" für
       EU-widrig erklärt.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht konnte in seinem konkreten Fall die Frage
       jedoch nicht selbst dem EuGH vorlegen, weil das Auswärtige Amt bereits
       nachgegeben hatte. Es ging um eine kamerunische Frau mit drei Kindern, die
       zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen wollte und keine ausreichenden
       Deutschkenntnisse nachweisen konnte. Das Auswärtige Amt hat der Mutter und
       ihren Kindern inzwischen Visa erteilt, es ging in Leipzig also nur noch um
       die Frage, wer die Kosten des Prozesses tragen muss.
       
       Wenn demnächst also Verfahren beim EuGH vorgelegt werden, bestehen gute
       Chancen, dass dieser die deutsche Pflicht zu Sprachtests beanstandet und
       sie dann abgeschafft werden müssen. Sicher ist dies freilich nicht.
       
       Die Abgeordneten Memet Kilic (Grüne) und Sevim Dagdelen (Linke) begrüßten
       gestern schon mal die neue Linie des Bundesverwaltungsgerichts. Und
       Dagdelen forderte darüber hinaus: "Die Bundesregierung muss jetzt die
       diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
       sofort zurücknehmen." Bisher hatte sich die Bundesregierung auf das
       Leipziger Urteil vom März 2010 berufen, wonach keine Probleme mit dem
       EU-Recht bestehen.
       
       8 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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       beklagten Integrationsprobleme.