# taz.de -- Kommentar NPD: Schöne Repression
       
       > Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Mitgliedschaft in der NPD
       > einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst entgegenstehen kann. Es geht
       > den Richtern um Taten, nicht Gesinnung.
       
       Staatsdiener müssen „ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen“.
       Was das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt verkündete, mutet erst
       mal an wie eines der berüchtigten Verdikte aus Brüssel, den Biegungsgrad
       von Gurken betreffend – oder wie eine Gefahrenanalyse des Bundesamts für
       Verfassungsschutz. Das Urteil, das die Kündigung eines NPD-Mitglieds aus
       dem öffentlichen Dienst rechtfertigt, ist aber in Ordnung – und es hat
       einen praktischen Wert für alle, die in einem freien Land leben möchten.
       
       Die Richter sagen, dass eine Mitgliedschaft in der NPD oder sogar
       Aktivitäten für sie einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht
       grundsätzlich entgegenstehen. Im konkreten Fall eines 29-jährigen
       Angestellten der Karlsruher Finanzdirektion, der zugleich in der NPD aktiv
       ist, sei allerdings das „Mindestmaß an Verfassungsstreue“ nicht gegeben.
       Der Mann hatte einen Aufruf der Nazinachwuchsorganisation JN
       weiterverbreitet, in dem von einem „neuen Aufstand“ mit möglichen Toten
       unter den „Meinungsdiktatoren“ schwadroniert wurde.
       
       Ein Irrtum ist es, zu glauben, man dürfe den Nazis nicht mit allen
       rechtsstaatlichen Repressionsmitteln begegnen, sei es, weil es sich dabei
       um Gesinnungsjustiz handle, sei es, weil sie sonst möglicherweise in den
       Terrorismus abdrifteten. Die Richter haben klargestellt, dass es ihnen um
       Taten geht, nicht um Gesinnung. Dass, wer seinen braunen Schwall in der
       Öffentlichkeit nicht halten kann, sich im Klohäuschen der Szene läutert,
       ist keineswegs gesagt. Vielleicht radikalisiert er sich sogar. Entscheidend
       ist die Isolation.
       
       Denn wozu die politisch-juristische Verharmlosung zusammen mit der
       „akzeptierenden Sozialarbeit“ der 1990er geführt hat, ist belegt: zu
       verfestigten neonazistischen Strukturen und letztlich zu den Killern der
       NSU.
       
       7 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ambros Waibel
       
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