# taz.de -- Details der Rentenkonzepte: Kampf der Papiere
       
       > CDU-Ministerin von der Leyen und SPD-Chef Gabriel haben ihre Pläne gegen
       > Altersarmut vorgelegt. Darin gibt es feine, aber folgenreiche
       > Unterschiede.
       
 (IMG) Bild: Wo wollen sie mit der Rente genau hin? Ursula von der Leyen und Sigmar Gabriel (rechts).
       
       BERLIN taz | Die Rentenpläne von SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und
       CDU-Sozialministerin Ursula von der Leyen liegen auf dem Tisch. In beiden
       Fällen soll durch Aufstockungen eine Maximalbruttorente von 850 Euro im
       Monat herauskommen, das ist nach Abzügen von Kranken- und
       Pflegeversicherungsbeiträgen allerdings nur ein Nettobetrag von etwas über
       762 Euro.
       
       Es macht Sinn, die Papiere auf die feinen Unterschiede hin abzuklopfen.
       
       Wer soll Anspruch haben auf eine solche Zusatzrente? 
       
       Im Konzept Sigmar Gabriels zur „Solidarrente“ sollen Rentenansprüche
       aufgewertet werden, wenn mindestens 30 Beitragsjahre vorliegen. Im Plan von
       der Leyens müssen 35 Beitragsjahre vorliegen, um eine „Zuschussrente“ zu
       bekommen. Einen Riester-Vertrag zu haben, der eine Einzahlung von
       mindestens 5 Euro im Monat erfordert, ist zudem eine Voraussetzung für die
       Zuschussrente. Im Gabriel-Papier sollen auch Zeiten des Bezuges von
       Arbeitslosengeld II mitgewertet werden – wie genau, ist aber noch nicht
       klar.
       
       Welche Rolle spielt es, ob man vorher Voll- oder Teilzeit gearbeitet und
       Kinder erzogen hat? 
       
       Im Gabriel-Papier heißt es, nur Vollzeiterwerbstätige sollen später eine
       Aufstockung auf 850 Euro Solidarrente bekommen. Bei Teilzeitkräften werden
       die Rentenansprüche aber deutlich aufgewertet. Im Von-der-Leyen-Konzept
       spielt die frühere Arbeitszeit keine explizite Rolle. Rentenansprüche aus
       der Erwerbsarbeit von Müttern werden mit einem erheblich höheren Faktor
       aufgestockt als die von kinderlosen Geringverdienern.
       
       Welche Rolle spielt die betriebliche Altersvorsorge? 
       
       Laut dem Gabriel-Papier sollen Arbeitnehmer, wenn sie nicht widersprechen,
       mindestens 2 Prozent von ihrem Brutto in eine betriebliche Altersvorsorge
       einzahlen. Dies soll pauschal mit 400 Euro pro Jahr vom Staat gefördert
       werden.
       
       Was wird später auf die Zusatzrenten angerechnet? 
       
       Im Von-der-Leyen-Konzept bleibt das Angesparte aus Riester-Verträgen und
       betrieblicher Altersvorsorge anrechnungsfrei. Im Gabriel-Konzept wird
       hingegen alle private und betriebliche Altersvorsorge mit angerechnet. Das
       Partnereinkommen im Alter wird im Von-der-Leyen-Konzept mit berücksichtigt,
       im Gabriel-Papier bleibt es später bei der Solidarrente anrechnungsfrei.
       
       Was ist für die Selbständigen geplant? 
       
       Solo-Selbständige sollen in beiden Konzepten verpflichtet werden zu einer
       Mindest-Altersvorsorge. Im Von-der-Leyen-Konzept würde eine private
       Altersvorsorge reichen, im Gabriel-Papier sollen die Selbständigen
       mittelfristig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
       
       Welche Vorschläge gibt es für den vorzeitigen Rentenausstieg? 
       
       Im Konzept von der Leyens und im Gabriel-Papier sollen die
       Erwerbsminderungsrenten durch die Erhöhung der „Zurechnungszeiten“
       verbessert werden. In beiden Papieren soll zudem der flexible Ausstieg aus
       dem Berufsleben erleichtert werden, indem man die Hinzuverdienstgrenzen bei
       vorzeitigem Rentenbeginn erhöht.
       
       Wie sollen die Konzepte finanziert werden? 
       
       Mittelfristig sollen beide Konzepte vor allem aus Steuermitteln finanziert
       werden. Im Von-der-Leyen-Konzept werden dafür eingesparte Mittel aus der
       Grundsicherung im Alter und sinkende Zuschüsse zu den Bergarbeiterrenten
       eingerechnet. Das Gabriel-Papier lässt die steuerliche Finanzierung offen.
       Von der Leyen veranschlagt für die Zuschussrente Mehrkosten von 3,2
       Milliarden Euro, im Gabriel-Papier geht man von „deutlich höheren Kosten“
       aus.
       
       10 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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