# taz.de -- Embryonale Stammzellenforschung: Abgeordnete verlangen Förderverbot
       
       > Eine parteiübergreifende Initiative von Abgeordneten will das
       > EU-Forschungsprogramm in der Frage der Stammzellen beschränken.
       
 (IMG) Bild: Die EU bezahlt immer noch Forschungsvorhaben, bei denen embryonale Stammzellen eingesetzt werden.
       
       BERLIN taz | „Horizont 2020“, das kürzlich beschlossene, 80 Milliarden Euro
       schwere Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Kommission,
       soll künftig keine Forschungsvorhaben mit embryonalen Stammzellen mehr
       fördern. Das fordert eine parteiübergreifende Initiative von
       Bundestagsabgeordneten aus SPD, CDU, Grünen und Linken sowie der
       CDU-Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese.
       
       „Es kann nicht sein, dass mit deutschen Steuergeldern über den Brüsseler
       Umweg Forschungsprojekte finanziert werden, die nach deutschem Recht bei
       Strafe verboten sind“, sagte Liese am Dienstag in Berlin.
       
       Derzeit ist die EU-Förderung lediglich für solche Projekte ausgeschlossen,
       bei denen Embryonen direkt zerstört werden. Dagegen bezahlt die EU immer
       noch Forschungsvorhaben, bei denen embryonale Stammzellen eingesetzt
       werden, die nach dem gesetzlichen Stichtag vom 1. Mai 2007 gewonnen worden
       sind.
       
       Hiergegen richtet sich die Kritik der Abgeordneten: In Deutschland nämlich
       dürfen nur solche Zellen eingesetzt werden, die vor diesem Stichtag
       produziert wurden. In anderen Ländern existiert diese Einschränkung nicht,
       und genau hier liegt der innereuropäische Konflikt um die Frage, was
       förderungszulässig sei und was nicht.
       
       ## Angriff auf die Menschenwürde
       
       Die Abgeordneten Günter Krings (CDU), René Röspel (SPD), Birgitt Bender
       (Grüne) und Ilja Seifert (Linkspartei) regen nun an, die EU-Förderung möge
       sich einzig auf Forschungsvorhaben mit adulten Stammzellen oder Stammzellen
       aus Nabelschnurblut konzentrieren. Der Einsatz embryonaler Stammzellen sei
       ein Angriff auf die Menschenwürde, begründete Seifert den gemeinsamen
       Vorstoß.
       
       Ohnehin, argumentierte Liese, hätten sich die Forschungen mit adulten
       Stammzellen und solchen aus Nabelschnurblut als weitaus
       erfolgversprechender herausgestellt als jene mit embryonalen Stammzellen.
       So gebe es inzwischen klinische Studien zu insgesamt 73 Krankheiten.
       Embryonale Stammzellen dagegen würden nur noch in einer laufenden
       klinischen Studie verwendet mit dem Ziel, eine Netzhautkrankheit zu
       behandeln.
       
       Unterstützung erhalten die Parlamentarier vom Rechtsausschuss des
       EU-Parlaments: Dieser hatte sich vorige Woche für ein vollständiges
       Förderverbot für die Embryonenforschung ausgesprochen.
       
       25 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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