# taz.de -- Lob für Gesetzentwurf zur Beschneidung: „Der Staat muss neutral bleiben“
       
       > Wolfram Höfling, Mitglied des Deutschen Ethikrates, lobt den
       > Regierungsvorschlag zur Beschneidung. Das Gesetz soll am 10. Oktober
       > durchs Kabinett.
       
 (IMG) Bild: In diesem Fall ist die Haut noch dran.
       
       taz: Herr Höfling, Sie sind Mitglied im Deutschen Ethikrat. Wie finden Sie
       die Eckpunkte des Justizministeriums zur Beschneidung von Jungen? 
       
       Wolfram Höfling: Ich finde, das ist ein vernünftiger Vorschlag, eine gute
       Diskussionsgrundlage, die im Kern den Empfehlungen des Ethikrates folgt.
       
       Das Ministerium hält eine Beschneidung im Wesentlichen dann für zulässig,
       wenn die Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts dem Eingriff zustimmen. Wo
       bleiben die Rechte der Kinder? 
       
       Das Elternrecht ist ein dienendes Grundrecht, das auf das Kindeswohl
       ausgerichtet ist. Deshalb ist es falsch, hier einen Gegensatz zwischen
       Eltern- und Kinderrechten zu konstruieren. Das im Grundgesetz garantierte
       Elternrecht schützt das Beziehungsgeflecht Eltern/Kind vor staatlichen
       Eingriffen. Der Staat soll sich gegenüber Eltern nicht als Obererzieher
       aufspielen.
       
       Kann der Staat nicht verhindern, dass Eltern schon Säuglinge und kleine
       Kinder religiös brandmarken? 
       
       Es gibt sehr unterschiedliche Erziehungskonzepte. Manche Eltern wollen,
       dass ihr Kind seinen Weg selbst finden kann. Andere Eltern finden es
       wichtig, dass das Kind in kulturellen Traditionen verwurzelt ist. Diese
       Vielfalt hat der Staat zu akzeptieren. Er muss hier neutral bleiben.
       
       Aber wir sprechen bei der Beschneidung über eine Körperverletzung … 
       
       Auch für mich ist der Ritus schwer nachvollziehbar. Wichtig ist aber, dass
       es nicht darum geht, dem Kind Schmerz zuzufügen oder es zu demütigen. Es
       ist aber auch richtig, dass der Staat Mindestbedingungen für eine
       Beschneidung vorschreibt, dass sie nach den Regeln ärztlicher Kunst und
       unter Vermeidung von Schmerzen durchzuführen ist. Das verlangen zu Recht
       auch die Eckpunkte des Ministeriums.
       
       Eine örtliche Betäubung wird aber nicht eindeutig vorgeschrieben.
       Kinderärzte sehen deshalb die Gefahr von Traumatisierungen … 
       
       Ich bin kein Mediziner. Aber bei weltweit rund 1,5 Milliarden beschnittenen
       Männern, davon rund hundert Millionen in einem westlichen Land wie den USA,
       hätte es doch auffallen müssen, wenn sich diese Männer signifikant anders
       entwickeln als unbeschnittene Männer. Auch aus diesem Grund finde ich es
       richtig, die Entscheidung über die Beschneidung den Eltern zu überlassen.
       
       Ihr Kollege im Ethikrat, der Strafrechtler Reinhard Merkel, hat die
       Eckpunkte des Ministeriums als „kläglich“ bezeichnet. Wer spricht nun für
       den Ethikrat? 
       
       Der Kollege Merkel hat bei den Diskussionen im Ethikrat eine
       Minderheitenposition vertreten. Die kann er natürlich auch in Interviews
       äußern.
       
       3 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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