# taz.de -- Geplantes Steuerabkommen: Verhandeln mit der Steueroase
       
       > Angeblich verschieben deutsche Steuerbetrüger Schwarzgeld aus der Schweiz
       > nach Fernost. Berlin verhandelt mit Singapur über ein neues Abkommen.
       
 (IMG) Bild: Asiatische Finanzmetropole: Mit Singapur soll es ein neues Steuerabkommen geben.
       
       BERLIN dpa | Die Bundesregierung strebt im Kampf gegen Steuerbetrug ein
       neues Abkommen mit Singapur an. Finanzminister Wolfgang Schäuble will am
       Sonntag nächster Woche (14. Oktober) in dem südostasiatischen Stadtstaat
       über ein neues Auskunfts-Abkommen verhandeln.
       
       Das Abkommen mit der Finanzmetropole dient nach Angaben der Bild-Zeitung
       dazu, mehr Kenntnisse über nach Singapur verschobenes deutsches Schwarzgeld
       zu erhalten. Hintergrund sei auch das umstrittene Steuerabkommen mit der
       Schweiz.
       
       Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine
       Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins
       Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.
       
       „Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen
       Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach
       Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung
       nicht vor“, heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des
       Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag,
       Barbara Höll.
       
       ## Unklarheit über Höhe der Vermögen
       
       Nach früheren Medienberichten sollen Schweizer Banken deutschen
       Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten
       Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die Schweizer
       Großbank UBS wies diese Vorwürfe stets zurück.
       
       In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, Äußerungen der Regierung
       von Singapur sowie der UBS seien so zu deuten, „dass Singapur nur in
       untergeordneter Weise als Standort für Vermögensanlagen, die der deutschen
       Besteuerung entzogen werden, dient“.
       
       Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse über die Höhe der in Singapur
       verwalteten Vermögen beziehungsweise Geldtransfers deutscher
       Steuerpflichtiger in die asiatische Finanzmetropole.
       
       Die Revisionsbemühungen mit Singapur sind nach Angaben des
       Finanzministeriums von Ende September fortgeschritten. Das neue
       Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle „neueren Entwicklungen
       und modernen Standards angepasst werden“, heißt es in der
       Ministeriumsantwort.
       
       ## Abkommen über Steuern jeder Art
       
       Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen
       Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der
       Industrieländerorgansiation OECD zu vereinbaren.
       
       Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004
       bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die
       Vereinbarung fallen. Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder
       Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke
       sich zudem auf Personen, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig
       sind.
       
       Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur
       Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für
       eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen
       Hinderungsgrund darstellen.
       
       Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut
       Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der
       sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge
       vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende
       Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben.
       
       6 Oct 2012
       
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