# taz.de -- Opfer rassistischer Polizeigewalt: Wenn die Hautfarbe allein schon zählt
       
       > Auch in Deutschland hält die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe an.
       > Beobachter nennen „Racial Profiling“ Rassismus. Ein Prozess geht Ende des
       > Monats in Revision.
       
 (IMG) Bild: Die Polizei bei einer Übung in Rostock. In Bezug auf „Racial Profiling“ braucht es die vielleicht auch noch.
       
       BERLIN taz | Kontrollieren, weil die Hautfarbe allein schon genug Anlass
       für Verdacht liefert – diese polizeiliche Praxis wird in Deutschland
       offiziell einerseits geleugnet, andererseits für legitim erklärt.
       
       So urteilte im Februar dieses Jahres das Verwaltungsgericht Koblenz: Sich
       auf der Suche nach Menschen, die gegen Grenzvorschriften und
       Aufenthaltsrecht verstießen, vom „äußeren Erscheinungsbild“ leiten zu
       lassen sei statthaft. Solches Racial Profiling aber, erklärte Liz Fekete,
       Geschäftsführerin des Londoner Institute of Race Relations, am Wochenende
       in Berlin, sei nur eines: staatlicher Rassismus.
       
       Auf Einladung der Berliner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt
       (KOP) erläuterte Fekete auf dem Kongress „Racial Profiling Reloaded“, es
       sei fester Bestandteil der Polizeiarbeit, Minderheiten ins Visier zu
       nehmen. In allen westlichen Ländern würden die Grenzkontrollen ins Innere
       verlegt. „Es gibt Institutionen wie die Polizei, die sich weigern, zu
       akzeptieren, dass sie die Polizei für eine multikulturelle Gesellschaft
       sind – nicht für eine weiße deutsche Gesellschaft“, sagte Fekete.
       
       Sie rief dazu auf, auch in Deutschland ein breites Bündnis zu bilden, das
       „möglichst viel Druck von unten aufbauen“ solle, um „die Strukturen
       innerhalb der Polizei infrage zu stellen.“
       
       ## „Organisiert Euch!“
       
       Eine Anregung, die der Veranstalter KOP aufgriff. „Allen Menschen in der
       Gesellschaft“, so KOP-Aktivistin Johanna Mohrfeld, „die von
       institutionellem Rassismus betroffen sind oder dieser Form der
       Unterdrückung und Entrechtung aktiv entgegentreten wollen, raten wir, sich
       zu organisieren!“
       
       Laut Auskunft der Bundesregierung von 2008 findet Racial Profiling in
       Deutschland nicht statt, da es dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsgebot
       widerspreche. Daher gebe es auch keine behördlichen Daten dazu. KOP jedoch
       dokumentiert seit dem Jahr 2.000 Fälle rassistischer Polizeipraxis in
       Berlin. Mohrfeld berichtet von etwa 125 Berichten; dieses Jahr hätten sich
       bereits 10 Menschen gemeldet.
       
       Die mahnenden Worte zur Aktion im Ohr, begaben sich viele
       KongressteilnehmerInnen direkt von der Tagung zu der Demonstration für die
       Rechte von Asylsuchenden und Geflüchteten, die am [1][Samstagnachmittag in
       Berlin stattfand]. Und sie werden auch das Revisionsverfahren gegen das
       Koblenzer Urteil verfolgen, das am 29. Oktober vor dem
       Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz – ebenfalls in Koblenz –
       stattfindet.
       
       14 Oct 2012
       
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