# taz.de -- Kommentar Rassistische Kontrollen: Die Hautfarbe macht verdächtig
       
       > Menschen sollten und dürfen nicht aufgrund ihrer Hautfarbe
       > unterschiedlich behandelt werden. Die rassistischen Kontrolllregelungen
       > gehören abgeschafft.
       
 (IMG) Bild: Die Polizei bei einer Übung in Rostock. In Bezug auf „Racial Profiling“ braucht es die vielleicht auch noch.
       
       Sieht man es Menschen an, ob sie mit höherer Wahrscheinlichkeit eine
       Straftat begehen als andere? Die Antwort lautet: ja.
       
       Das ist so lange der Fall, wie es rassistische Gesetze gibt, gegen die nur
       Ausländer verstoßen können. Im März entschied ein Koblenzer Gericht, dass
       es rechtens sei, wenn Polizisten Menschen kontrollieren, weil sie
       dunkelhäutig sind.
       
       Das Urteil hat viel Empörung auslöst. Doch die Kritik setzt an der falschen
       Stelle an: Denn wer rassistische Gesetze erlässt, braucht eben rassistische
       Maßnahmen, um sie durchzusetzen.
       
       Am Wochenende demonstrierten in Berlin fast 6.000 Menschen, darunter viele
       Geduldete und Asylbewerber. Es war die größte Flüchtlingsdemo in
       Deutschland überhaupt.
       
       Entladen hatte sich ihr Frust darüber, systematisch als Menschen zweiter
       Klasse behandelt zu werden – etwa durch Arbeitsverbote und Residenzpflicht.
       
       Und wer nicht arbeiten darf, der wird in informelle – und illegale –
       Beschäftigung gedrängt. So führen polizeiliche Kontrollen in diesem Bereich
       ganz regelmäßig zu höheren „Trefferquoten“ bei Nichtdeutschen.
       
       Dies fließt in die Kriminalstatistik ein, schürt das Bild des „kriminellen
       Ausländers“ – und verstärkt Forderungen nach noch mehr Kontrollen.
       
       Gleiches gilt für für die Residenzpflicht. Die wird als einer der
       Hauptgründe für die Kontrollen dunkelhäutiger Menschen genannt. Dem Topos
       des „kriminellen Ausländers“ wird legislativ der Boden bereitet, die
       Polizeipraxis sorgt für seine Verfestigung.
       
       Die Kontrollpraxis als solche ist dabei ein Nebenkriegsschauplatz. Der
       Ausweg muss lauten: Wer hier ist, soll gleiche Rechte haben. Dann braucht
       es auch keine selektive Kontrollpraxis mehr, die sich am „ausländischen“
       Äußeren festmacht.
       
       14 Oct 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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