# taz.de -- Überwachung von Journalisten: ARD mahnt Thüringen
       
       > MDR-Journalisten werden von der Polizei ausgeforscht. So will man
       > herausfinden, wer das Sicherheitskonzept zum Papstbesuch verraten hat.
       > Die ARD ist ungehalten.
       
 (IMG) Bild: Das Konzept der Polizei zum Papstbesuch in Thüringen war vorab bekannt – jetzt wird das Leck bei Journalisten gesucht
       
       Die ARD protestiert gegen die Ausforschung von Journalisten in Thüringen.
       In einem Schreiben an Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU), das der
       taz vorliegt, äußern sich die in der AG Information zusammengeschlossenen
       Chefredakteure der ARD-Hörfunkprogramme „mit tiefer Sorge“. In Thüringen
       würden derzeit „Recherchewege und Methoden“ der MDR-Journalisten Ludwig
       Kendzia und Axel Hemmerling ausgeforscht.
       
       Konkret geht es um einen MDR-Bericht im Vorfeld des Papstbesuchs im
       September 2011. Wenige Tage vor Ankunft des Pontifex in Thüringen
       berichtete der MDR über Details aus dem Sicherheitskonzept der Polizei. Die
       Journalisten Kendzia und Hemmerling erwähnten dabei, dass ihnen eine
       Version des Polizeieinsatzbefehls vorliege. Seitdem versucht die Thüringer
       Polizei [1][das Leck in ihren Reihen zu finden]. 
       
       Offiziell richten sich die Ermittlungen dabei nicht gegen die Journalisten,
       sondern den Saalfelder Polizisten und Polizeigewerkschafter Rainer K., auf
       den eine Ermittlergruppe angesetzt wurde. Allerdings gibt es keinen
       einzigen konkreten Beweis, dass K. den Einsatzbefehl an die Journalisten
       weitergab. Immerhin hatten mehr als 500 Beamte in Thüringen Zugriff darauf.
       
       ## Gravierender Eingriff
       
       Hauptindiz der Kripo ist, dass K. den MDR-Leuten schon einmal ein internes
       Protoll gesteckt hat und zwischen K. und den Journalisten ein
       „Vertrauensverhältnis“ bestand. In einem Kripo-Bericht wird über vier
       Seiten das „soziale Verhältnis des Beschuldigten zum Journalisten Ludwig
       Kendzia“ bewertet.
       
       Zusätzlich wird mithilfe der Telefonverbindungsdaten von K. festgestellt,
       dass K. und Kendzia während vier Wochen nach (!) dem Papstbesuch mindestens
       19-mal miteinander telefonierten. Solche Methoden der
       Telekommunikationsüberwachung jenseits des konkreten Vorganges halten die
       ARD-Chefredakteure für „einen gravierenden Eingriff in den Kernbereich der
       journalistischen Arbeit, die im Grundgesetz geschützt ist“.
       
       Verfasst ist der Brief von WDR-Hörfunk-Chefredakteurin Angelica Netz. Sie
       will auch wissen, ob die Polizei ohne Richterbeschluss in sozialen
       Netzwerken recherchiert hat. Dabei geht es konkret wohl um zwei Nachrichten
       (davon eine von Kendzia), die die Polizei nur sicherstellen konnte, indem
       sie sich mit K.s beschlagnahmtem Smartphone in dessen Facebook-Account
       einloggte und Nachrichten von dort herunterlud. Das könnte man als
       Telefonüberwachung werten, für die kein richterlicher Beschluss vorlag und
       die (anders als die Auswertung von Verbindungsdaten) bei der Aufklärung
       eines Geheimnisverrats rechtlich gar nicht zulässig ist.
       
       Dieses Vorgehen der Polizei wäre auch unabhängig davon rechtswidrig, dass
       hier Journalistenkontakte mit betroffen sind. Der ARD-Brief endet mit einem
       Appell an Thüringens Innenminister: „Wir bitten Sie, dieser grundsätzlichen
       Ausspähung journalistischer Arbeit Einhalt zu gebieten.“
       
       31 Oct 2012
       
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