# taz.de -- Betreuungsgeld beschlossen: Schwachsinniges Gesetz
       
       > Nach einer langen Debatte hat Schwarz-Gelb das Betreuungsgeld im
       > Bundestag beschlossen. SPD-Politiker Steinbrück findet die Entscheidung
       > „schwachsinnig“.
       
 (IMG) Bild: Da freut sich eine aber auf das Betreuungsgeld.
       
       BERLIN dpa | Nach einer harten und hochemotionalen Debatte hat die
       Koalitionsmehrheit am Freitag im Bundestag das Betreuungsgeld
       verabschiedet. SPD und Grüne wollen bei einem Wahlerfolg das umstrittene
       Gesetz als eine der ersten Regierungsmaßnahmen wieder kassieren. Sie
       kündigten zugleich eine Verfassungsklage an, der sich auch die Linke
       anschließen will. Die Koalition sieht dagegen nunmehr den Weg frei für
       „echte Wahlfreiheit“ der Eltern bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder.
       
       Für das auch koalitionsintern lange umstrittene Gesetz stimmten 310 der
       insgesamt 330 Abgeordneten von Union und FDP. Einige waren wegen Krankheit
       verhindert, andere hatten ihr Nein zuvor offen angekündigt. Gegen das
       Gesetz votierten 282 Parlamentarier, 2 enthielten sich. Betreuungsgeld
       sollen ab 1. August 2013 die Eltern bekommen, die ihr Kind im zweiten und
       im dritten Lebensjahr nicht in eine Kindertagesstätte geben oder eine
       staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Zunächst sind 100 Euro
       monatlich vorgesehen, ab 2014 dann 150 Euro.
       
       In der fast zweistündigen Aussprache bezeichnete der designierte
       SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück das Betreuungsgeld als „schwachsinnig“
       und gesellschaftlich rückwärtsgewandt. Es werde von der großen Mehrheit der
       Bevölkerung abgelehnt. Das dafür vorgesehene Geld gehöre in der Ausbau der
       Kindertagesstätten.
       
       Das Betreuungsgeld schaffe für Frauen Anreize, nach der Geburt eines Kindes
       länger dem Beruf fernzubleiben. Das werde ihre späteren Berufschancen
       mindern. Steinbrück: „Weniger Frauen werden eine eigene Berufsbiografie
       schreiben, weniger Kinder werden Chancen auf frühe Bildungsförderung
       haben.“ Das Gesetz führe zurück „in die Biedermeier-Idylle – mit dem Bild
       vom Vater am Arbeitsplatz und der Mutter daheim am Herd“. Vor der
       Abstimmung hatte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles angekündigt, gegen das
       Gesetz zu klagen, falls es beschlossen werde.
       
       Das neue Gesetz über das Betreuungsgeld macht nach den Worten der
       CSU-Familienpolitikerin Dorothee Bär jetzt den Weg frei „für Wahlfreiheit
       der Eltern bei der Betreuung kleiner Kinder“. Ein guter Entwurf sei durch
       die zum Teil auch kontroversen Debatten innerhalb der Regierungskoalition
       in den vergangenen Wochen noch besser geworden, sagte Bär. Beim Streit um
       die Verfassungskonformität des Gesetzes stehe Expertenaussage gegen
       Expertenaussage, sagte die CSU-Politikerin zu der von der Opposition wie
       vom Bundesland Hamburg angedrohten Verfassungsklage.
       
       Grünen-Chef Jürgen Trittin hielt der Koalition vor, beim Betreuungsgeld die
       Ablehnung ihres eigenen Sachverständigenrates wie auch der Wirtschaft zu
       ignorieren. Gut ausgebildete junge Frauen würden trotz Fachkräftemangels
       länger vom Arbeitsmarkt ferngehalten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel
       (CDU) zementiere damit den Umstand, dass Frauen in der Arbeitswelt auf
       Dauer 25 Prozent weniger verdienten als Männer, sagte Trittin. Auch könne
       bei bundesweit 220 000 noch fehlenden Kita-Plätzen von Wahlfreiheit keine
       Rede sein.
       
       9 Nov 2012
       
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