# taz.de -- Karlsruhe soll Legalität prüfen: NPD bemüht Verfassungsrichter
       
       > Die NPD hat das Verfassungsgericht angerufen: Es soll feststellen, ob die
       > Partei verfassungmäßig ist oder nicht. Für das Gericht ist das
       > juristisches Neuland.
       
 (IMG) Bild: Es gibt die Chance, dass sich die NPD selbst stoppt: Protest gegen NPD-Demo.
       
       KARLSRUHE dapd | Die rechsextreme NPD will mit einem Antrag in Karlsruhe
       ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen lassen und damit offenbar
       einem drohenden Verbotsverfahren zuvorkommen. Ein Sprecher des
       Bundesverfassungsgerichts sagte am Dienstag, der Schriftsatz sei
       eingegangen. Die Partei wolle vom höchsten deutschen Gericht feststellen
       lassen, dass sie „nicht verfassungswidrig“ im Sinne des Grundgesetzes ist.
       
       Es sei „in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts der erste Antrag
       einer Partei, ihre eigene Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen“,
       sagte der Gerichtssprecher. Wie viel Zeit die Prüfung des Antrages in
       Anspruch nehmen werde, sei derzeit nicht abzusehen. Nach dem relevanten
       Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig,
       „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
       ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen
       oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
       gefährden“.
       
       Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei darf allein das
       Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Gericht hatte ein erstes
       Verbotsverfahren 2003 gestoppt, weil in den Führungsgremien der NPD
       zahlreiche Informanten für den Verfassungsschutz tätig waren. Als
       zugelassene Partei wird die NPD derzeit zu großen Teilen mit Steuergeldern
       finanziert. Ein Verbot würde die Zahlungen stoppen.
       
       Die NPD will sich nach eigenen Angaben mit ihrem nun gestellten Antrag
       dagegen wehren, „dass fortwährend die Verfassungswidrigkeit behauptet wird,
       ohne jedoch einen Verbotsantrag zu stellen“. Der NPD-Parteivorstand betrete
       mit dem Antrag, der sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung,
       Bundestag und Bundesrat richte, „juristisches Neuland“, betonte die NPD auf
       ihrer Homepage. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehe „einen
       derartigen Antrag nicht vor“. Sollte das Verfassungsgericht den Antrag der
       NPD zurückweisen, werde die Partei umgehend den Europäischen Gerichtshof
       für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen.
       
       ## Erneutes Verbotsverfahren gefordert
       
       Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte sich am Dienstag weiter für
       ein erneutes NPD-Verbotsverfahren stark gemacht. Kurz vor einem Treffen der
       CDU-Innenminister sagte er im rbb-Sender radioeins: „Berlin wird in dieser
       Frage nicht wackeln.“ Zu der Materialsammlung über die NPD aus den Ländern
       sagte er, diese sei sehr umfangreich. Er denke, „dass es gute Ansätze gibt,
       um der NPD nachzuweisen, was man nachweisen muss – nämlich eine aggressive
       kämpferische Grundhaltung gegen unsere Demokratie“.
       
       Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich zuletzt skeptisch
       zu einem neuen Verbotsverfahren geäußert. Er befürchtet, die NPD könnte bei
       einem Fehlschlag des Verbotsantrags aufgewertet werden.
       
       Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregime – Bund der Antifaschistinnen
       und Antifaschisten“ (VVN-BdA) betonte am Dienstag in Berlin, mit dem
       jetzigen Antrag zeige der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel Nerven.
       Deutlich werde damit, dass die Parteiführung und die verunsicherte
       Anhängerschaft der NPD „in der Defensive“ seien.
       
       13 Nov 2012
       
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