# taz.de -- Union streitet über NPD-Verbot: Minister gegen Minister
       
       > Die Innenminister der Länder wollen beim NPD-Verbot notfalls im
       > Alleingang vorpreschen. Bundesinnenminister Friedrich drückt auf die
       > Bremse.
       
 (IMG) Bild: Noch flattert sie ganz legal: NPD-Fahne.
       
       BERLIN taz | Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigt sich
       „unverändert skeptisch“, was die Erfolgsaussichten eines
       NPD-Verbotsverfahrens angeht. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums,
       der auf die hohen rechtlichen Hürden für ein Verbot verwies, am Freitag in
       Berlin. „Es gilt, das politische Wollen vom juristischen Können zu
       unterscheiden“, erklärte der Sprecher.
       
       Zuvor hatten die Innenminister der Länder erklärt, notfalls auch im
       Alleingang ein Verbot der NPD vor dem Verfassungsgericht beantragen zu
       wollen. Dies sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK),
       Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), am Donnerstag im
       niedersächsischen Celle.
       
       Damit stellte sich Caffier offen gegen seinen Unionskollegen,
       Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich Caffier hatte den Stein überhaupt
       erst ins Rollen gebracht, als er, kurz nach Auffliegen der Zwickauer
       Terrorzelle im November 2011 auf dem CDU-Bundesparteitag in Leipzig einen
       Antrag durchbrachte, wonach ein NPD-Verbot geprüft werden solle.
       
       „Der Zug in Richtung Antrag rollt“, gab auch der Vorsitzende des
       Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, (CDU) gegenüber der
       Süddeutschen Zeitung zu. Die Innenminister der Union sind in dieser Frage
       allerdings bis heute gespalten. Die ostdeutschen CDU-Innenminister sind für
       einen neuen Anlauf, Bayern ebenso. Niedersachsen und Hessen sind hingegen
       skeptisch. In einer Erklärung, die sie am Donnerstag zum Abschluss ihrer
       Konferenz in Celle vorstellten, äußern sich die Unions-Innenminister
       deshalb dazu nur ausweichend. Es gelte der Grundsatz „Sorgfalt vor
       Schnelligkeit“, heißt es darin.
       
       Die SPD fordert ein neues NPD-Verbotsverfahren schon lange. Eine endgültige
       Entscheidung darüber fällt aber wohl erst auf der Konferenz aller
       Innenminister von Bund und Ländern am 5. Dezember. Am Tag danach wollen
       auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer über das weitere Vorgehen
       beraten. „Wir haben uns verständigt, keine Wasserstandsmeldungen mehr zu
       machen“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der auf
       das Risiko eines Scheiterns verwies. Sollte es ausreichend Beweise geben,
       dass die NPD „aggressiv-kämpferisch“ gegen die demokratische Grundordnung
       vorgeht, dann werde die Innenministerkonferenz aber auch ein Verfahren
       einleiten.
       
       ## V-Leute in der Führung abgestellt
       
       Bund und Länder haben inzwischen rund 1.000 Seiten belastendes Material
       gegen die rechtsextreme Partei gesammelt. Die Bild-Zeitung hatte am Freitag
       überraschend verkündet, die Bundesregierung habe ihre Meinung geändert und
       sei nun doch für ein NPD-Verbotsverfahren, sie berief sich dabei auf
       „Regierungskreise“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dementierte
       diese Nachricht am Freitag aber ausdrücklich. Im Bayerischen Rundfunk hatte
       Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zuvor erklärt, die V-Leute
       aus den Führungsetagen der NPD seien erst im April durch Bund und Länder
       „abgeschaltet“ worden.
       
       Neben den juristischen Aspekten sei aber auch politisch fraglich, ob ein
       Verbot der NPD ihrer Propaganda nicht erst recht in die Hände spiele.
       Friedrich bezweifelte außerdem, ob der Vorstoß der NPD, die vor dem
       Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen will,
       überhaupt zulässig sei. Die Unions-Innenminister ließen sich aber „mit
       diesem Antrag der NPD weder bremsen noch treiben“, sagte er.
       
       Ein erstes NPD–Verbotsverfahren war im März 2003 gescheitert, weil es das
       Bundesverfassungsgericht es kritisch sah, dass V-Leute des
       Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die
       Frage, ob es sich um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde deshalb
       gar nicht erst geprüft.
       
       16 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bax
       
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