# taz.de -- Straftaten von Rechtsradikalen: „Auf die Springerstiefel treten“
       
       > Neonazis begehen auch viele „normale“ Straftaten. NRWs Innenminister will
       > rechtsextremen Handtaschenräubern mit größerer Härte begegnen.
       
 (IMG) Bild: Kein schöner Anblick
       
       BERLIN taz | Rechtsradikale sind nicht nur für ihre politischen Feinde und
       für Migranten gefährlich. Das ergab eine neue Auswertung der
       Kriminalstatistik von Nordrhein-Westfalen. „Heute verprügelt ein Neonazi
       einen Ausländer, morgen stiehlt er einer alten Frau die Handtasche“, fasst
       SPD-Innenminister Ralf Jäger die Untersuchung zusammen.
       
       Ende 2011 hatte Jäger einen Acht-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus
       verkündet. Dazu gehörte gleich als erster Punkt eine Neugestaltung der
       Kriminalstatistik. Dabei sollten alle Taten von Rechtsextremisten, auch
       allgemeine Straftaten, gesondert ausgewiesen werden. Jetzt liegt das
       Ergebnis für das erste Halbjahr 2012 vor. Danach haben Rechtsextremisten
       1.517 politisch motivierte Straftaten begangen, davon rund 1.200
       Propagandadelikte.
       
       Hinzu kommen aber noch 616 Delikte der Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl
       und Betrug. Besonders deutlich wird die Gefährlichkeit, wenn man nur die
       Gewaltdelikte betrachtet: Neben 88 politisch motivierten Taten, überwiegend
       Körperverletzungen, stehen deutlich mehr unpolitische Taten, nämlich 145.
       „So bekommen wir ein klareres Bild vom Bedrohungspotenzial der Neonazis“,
       so Jäger. „Das ist die Voraussetzung, dass wir gegen die braunen
       Kriminellen schlagkräftiger werden.“
       
       Zu Jägers Vorgaben gehört, dass alle Taten von Rechtsextremisten zunächst
       vom Staatsschutz bearbeitet werden, auch der Handtaschenraub. Dies soll
       sicherstellen, dass politische Motive, etwa bei Schlägereien, nicht
       übersehen werden. Doch will Jäger auch die definitiv unpolitischen Delikte
       nutzen, um den Neonazis „auf die Springerstiefel zu treten.“
       
       ## Die Gesinnung des Täters
       
       Der Staatsschutz solle die Justiz auch bei nicht rechtsradikal motivierten
       Delikten über die Gesinnung des Täters und andere anhängige Verfahren
       aufklären. So erhofft sich Jäger, dass bei rechten Straftätern weniger
       Verfahren eingestellt, häufiger Haftbefehle ausgestellt werden und
       Untersuchungshaft angeordnet wird. Auch härtere Strafen bei allgemeiner
       Kriminalität hält Jäger für notwendig.
       
       Das Strafgesetzbuch sieht zwar vor, dass bei der Strafzumessung „die
       Gesinnung, die aus der Tat spricht“, zu berücksichtigen ist, ebenso „die
       Beweggründe und die Ziele des Täters“. Deshalb können politisch motivierte
       Nazi-Taten auch besonders hart bestraft werden. Beim Handtaschenraub des
       Nazi-Täters kann allerdings dessen Gesinnung laut Gesetz kaum
       berücksichtigt werden.
       
       Christian Friehoff, der NRW-Landesgeschäftsführer des Deutschen
       Richterbunds, kommentiert die Politik des Innenministers ganz diplomatisch:
       „Die Richterschaft des Landes NRW ist gefestigt genug, jeden Fall einzeln
       zu beurteilen und nicht nach politischen Vorgaben zu entscheiden.“
       
       22 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
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