# taz.de -- Kommentar Aufenthaltsverbote: Polizeiliches Fehlverhalten
> Hamburg will einen städtebaulichen Konflikt lösen. Die Polizei mischt
> sich mit rechtswidrigen Mitteln ein.
(IMG) Bild: Stellt laut Anwalt kein befriedetes Besitztum dar: die Villa Behnke in Horn.
Die Hamburger Polizei hat nichts dazugelernt: Erneut versucht sie, durch
ein politisches Aufenthaltsverbot Menschen einzuschüchtern, die auf einen
eklatanten Missstand hinweisen. Denn die SPD-geführte Finanzbehörde der
Stadt lässt trotz akuten Wohnraummangels ein intaktes städtisches Gebäude
leer stehen, obwohl es Menschen gibt, die für die Villa Bedarf anmelden.
Sie setzt sogar noch eins drauf, indem sie nach der Besetzung die
Versorgungsleitungen kappen lässt – wohl in dem Glauben, vollendete
Tatsachen schaffen zu können.
Und wieder einmal versucht die Polizei, sich mit Aufenthaltsverboten in
einen städtebaulichen Konflikt einzumischen. Das ist schon 2007
danebengegangen, als sie einer Aktivistin für den Erhalt des Hamburger
Schanzenparks, dem die Privatisierung durch ein Edel-Hotel drohte, für drei
Monate ein Aufenthaltsverbot erteilte – nur weil sie in dem Park täglich
mit ihren Kindern herumspazierte und auf dem Weg am Hotel angeblich
Hausfriedensbrüche begangen haben soll.
Als das Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine Stellungnahme verlangte,
hob die Polizei das Verbot auf. Und die Aktivistin bekam im Hauptverfahren
Recht: Das polizeiliche Handeln war rechtswidrig.
Die Besetzung der Villa Behnke hat die öffentliche Debatte um die Zukunft
des Hauses angeheizt. Das können Aufenthaltsverbote nicht rückgängig
machen.
28 Nov 2012
## AUTOREN
(DIR) Kai von Appen
## TAGS
(DIR) Hamburg
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