# taz.de -- Prozess um Hausfriedensbruch: „Durch alle Instanzen“
       
       > Der Prozess um den Hausfriedensbruch in der Villa Behnke soll ein
       > Musterverfahren zur Entkriminalisierung von Hausbesetzungen werden.
       
 (IMG) Bild: Stellt laut Anwalt kein befriedetes Besitztum dar: die Villa Behnke in Horn.
       
       Eigentum verpflichtet, das steht im Grundgesetz – vorsätzliche
       Wohnraumvernichtung ist daher ein Verbrechen, zumindest leiten das viele
       Wohnungssuchende daraus ab. Wenn also am heutigen Montag Miriam S. auf der
       Anklagebank im Saal 1.04 des Amtsgericht St. Georg Platz nimmt, steht sie
       nicht alleine da. Denn dass S. am 3. November 2012 an der Besetzung der
       Villa Behnke an der Horner Landstraße 369 teilgenommen hat, streitet die
       24-Jährige nicht ab.
       
       Die entscheidende Frage in diesem Prozess wegen Hausfriedensbruch ist
       vielmehr: Hat Miriam S. als Akt des zivilen Ungehorsam völlig
       gerechtfertigt gehandelt und daher nicht den Hausfrieden verletzt, als sie
       in das vom städtischen Wohnungsunternehmen Saga verwaltete Haus
       eingedrungen ist. „Wir werden das Verfahren durch alle Instanzen führen, da
       dieser Fall exemplarisch aufzeigt, dass selbst staatliche Institutionen
       durch Skrupellosigkeit ihr Recht auf Eigentum verwirken“, sagt die Anwältin
       Ingrid Witte-Rohde, die Miriam S. mit ihrem Kollegen Andreas Beuth
       vertritt. Denn die Villa Behnke steht seit zehn Jahren leer und verrottet.
       
       Im Oktober 2012 hatte der zuständige Regionalausschuss im Bezirk Mitte
       beschlossen, das historische Haus zu erhalten (Video eines Rundganges durch
       die Villa gibt es [1][hier]). Aufgrund dieser Position und des akuten
       Wohnraummangels beschlossen Miriam S. und vier Freunde, die Villa zu
       besetzen, um dort ein Wohnprojekt zu realisieren. [2][Das Haus wurde nach
       wenigen Stunden von einem Großaufgebot der Polizei geräumt.] 
       
       Schon nach der Besetzung der Villa Behnke legte die Saga Wert auf die
       Feststellung, dass sie nicht Besitzer des Hauses sei, sondern das Gebäude
       für die Finanzbehörde verwalte und strikte Instruktionen habe. Und dass es
       jetzt zu einem Strafprozess komme, liege nicht in der Verantwortung der
       Saga. „Wir haben zwar den Strafantrag gestellt, die Rücknahme dieses
       Strafantrages ist für uns aber nicht möglich“, sagt Sprecherin Kerstin
       Matzen der taz. „Wenn etwas passiert, werden wir haftbar gemacht“. Die Saga
       wäre mit einem Gewinn von 175 Millionen Euro im Jahr 2012 sicherlich nicht
       in der Existenz bedroht.
       
       „Es ist nicht mehr zu vermitteln, dass Behörden unter Führung der SPD wie
       Privatinvestoren agieren, deren Verhalten nicht selten von der SPD
       kritisiert wird“, sagte die Billstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete
       Hildegard Jürgens nach der Besetzung. Und da setzt auch S. Verteidigung an.
       „Leer stehende Häuser stellen kein befriedetes Besitztum dar“, sagt Anwalt
       Beuth „Das setzt eine aktive und positive Nutzung des Tatobjekts voraus.“
       Denn das im Grundgesetz verankerte Recht auf Eigentum sei nicht
       schrankenlos. Schon nach dem Wohnraumschutz-Gesetz sei Leerstand von
       Wohnraum“ über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten eine unzulässige
       Zweckentfremdung.
       
       Beuth verweist auf die Rechtsprechung aus den 1980er-Jahren, dass zu einem
       „befriedeten Besitztum hinzugehört, dass sich in diesem Besitztum etwas
       abspielt, und dass der innere Friede, der nach außen geschützt werden soll,
       nicht nur aus einer Grabesstille besteht“, zitiert Beuth mehrere Gerichte.
       „Es wird an der Zeit, an diese Rechtssprechung anzuknüpfen, zumal sich die
       Wohnungsnot erheblich verschärft hat und das Verhalten der
       Leerstand-Eigentümern immer salopper geworden ist.“
       
       15 Sep 2013
       
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