# taz.de -- Justizreform in Kolumbien: Mehr Macht für Militärgerichte
       
       > Der kolumbianische Senat beschließt eine Reform der Militärjustiz. Die
       > umstrittene Neuregelung musste nach Kritik von Menschenrechtlern geändert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzón freut sich über mehr Rechtssicherheit für Militärs durch die Reform.
       
       BUENOS AIRES taz | In Kolumbien ist die umstrittene Reform der
       Militärjustiz beschlossene Sache. Mit 54 zu 5 Stimmen gab der Senat am
       Dienstag in letzter Lesung grünes Licht für eine Ausweitung der
       Militärgerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen.
       
       „Das ist eine Verbesserung der Rechtssicherheit für die Angehörigen der
       Streitkräfte“, freute sich Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzón über
       die Entscheidung. Derzeit entscheidet die zivile Justiz, ob ein Verbrechen
       vor einem Militärgericht oder vor zivilen Richtern verhandelt wird.
       
       Das Reformvorhaben war 2011 von der Regierung im Kongress eingebracht
       worden und hatte im Laufe der parlamentarischen Behandlung mehrere
       Änderungen erfahren. Nach der Neuregelung sollen sieben Straftaten auch
       weiterhin von zivilen Richtern verhandelt werden.
       
       Zu den ursprünglich nur ausgenommenen Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit und das Verschwindenlassen von Personen wurden am
       Ende auch extralegale Hinrichtungen, sexuelle Gewalt, Folter und gewaltsame
       Vertreibungen hinzugefügt. Im Zweifelsfall wird ein neu eingerichtetes
       Tribunal aus jeweils vier pensionierten Militärs und vier Zivilpersonen
       entscheiden, wer die Ermittlungen aufnimmt.
       
       Die Änderungen kamen nicht zuletzt durch den Druck von nationalen und
       internationalen Menschenrechtsgruppen zustande. Ende 2011 ermittelte die
       Militärjustiz nach Armeeangaben gegen 15.833 Soldaten in 1.893 Fällen wegen
       Mordes. Der Tageszeitung El Tiempo zufolge werden dabei 55 Prozent der
       Angeklagten in erster Instanz verurteilt. Doch im Berufungsverfahren
       bleiben fast zwei Drittel ohne Strafe.
       
       12 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Vogt
       
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